Grenzkontrollen
Einreise nach Österreich
Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus wird derzeit an den Grenzen zu Deutschland vermehrt kontrolliert. An den Grenzübergängen im Bezirk Braunau kommt es dabei häufig zu Unklarheiten.
BEZIRK BRAUNAU (kat). In den sozialen Medien kursieren derzeit viele Gerüchte, wann ein Grenzübertritt nach Österreich erlaubt ist. "Die Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland sind bitte beim zuständigen Landratsamt zu erfragen", so Braunaus Bezirkshauptmann Gerald Kronberger.
Einreise und Durchreise
Nach Österreich einreisen dürfen laut Information der Bezirkshauptmannschaft (BH) Braunau Personen, mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Außerdem dürfen jene Personen einreisen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung in Österreich unterliegen. Auch Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, wie etwas eine Wiedereinreise bei Behandlungen im Ausland. "Bei der Einreise ist eine vom Arzt ausgefüllte Bestätigung über die unbedingte Notwendigkeit der medizinischen Leistung vorzuweisen. Eine Begleitperson ist zulässig", heißt es in einer Aussendung der BH. "Einreiseformulare bei Ein- und Durchreisen, beziehungsweise medizinische Überprüfungsformulare werden an der Grenze ausgefüllt und sind vom Einreisenden zu unterschreiben, beziehungsweise werden an uns als zuständige BH zur weiteren Bearbeitung übermittelt", so Braunaus Bezirkshauptmann.
Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, dürfen einreisen, wenn ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich liegt. Außerdem haben sie sich "zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne zu verpflichten und dies mit ihrer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen oder ein ärztliches Zeugnis mitzuführen", heißt es vonseiten der BH. Das Zeugnis muss eine Testergebnis enthalten, aus welchem eine negative Testung auf das Corona-Virus hervorgeht. Außerdem darf das Zeugnis nicht älter als vier Tage sein.
Eine Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt. Allerdings nur, wenn die Ausreise sichergestellt ist. "Die Gründe der Einreise sind den Beamten vor Ort glaubhaft zu machen. Etwa durch die Vorlage von Dokumenten, Bescheinigungen, Fotos, ...", so Kronberger.
Ausnahmen
Ausgenommen von der Regelung mit der 14-tägigen verpflichtenden Heimquarantäne sind, laut BH, folgende Bereiche:
- Güterverkehr und gewerblicher Verkehr
- Pendler-Berufsverkehr für die Fahrt zur und von der Arbeitsstätte
- Rückholaktionen
- Begleitpersonen für Fahrten bei medizinisch unbedingt notwendigen Behandlungen (Arztbestätigung erforderlich)
- zwingende Gründe der Tierversorgung
- besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis. Dazu zählt etwa ein geteiltes Sorgerecht, Betreuung, beziehungsweise Pflege und Hilfeleistung von unterstützungebedürftigen Angehörigen; im Einzelfall zu beurteilen sind Besuche des nicht unter dem gleichen Dach lebenden Lebenspartners oder der Besuch von Begräbnissen naher Angehöriger.
"Jedoch sind die Lenker verpflichtet, sich auf Anordnung der Gesundheitsbehörde einer medizinischen Überprüfung zu unterziehen", so die BH.
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