Sanierung des WUK
Stiegenhäuser als Streitpunkt mit Frauenzentrum

- Die Aktivistinnen des FZ lehnen den öffentlichen Zugang über die Stiege 6 ab.
- hochgeladen von Sabine Krammer
Das Frauenzentrum ist mit den Sanierungsplänen im WUK nach wie vor nicht einverstanden. Die Stadt Wien möchte aber daran festhalten.
ALSERGRUND. Wie berichtet wird das Werkstätten- und Kulturhaus (WUK) in der Währingerstraße 59 bald umfassend saniert. Mit dem im Sommer geschlossenen Mietvertrag zwischen der Stadt Wien und der Präsentation der Pläne begannen aber die Unstimmigkeiten. Die Sanierungsarbeiten in der Höhe von 22,38 Millionen Euro sollen neben neuen Fenstern, eine Renovierung der Fassade und des Dachs sowie der Elektro- und Sanitäranlagen auch den Einbau von neuen Stiegenhäusern und Liften zur Sicherung der Barrierefreiheit beinhalten.
Interne Stiegenhäuser sind auf den Stiegen 2 und 4 geplant, das öffentliche Stiegenhaus soll von der Prechtlgasse über die Stiege 6 gebaut werden. Auf dieser Stiege 6 ist jedoch das Frauenzentrum (FZ), das Kommunikationszentrum für Frauen, Lesben, Migrantinnen und Mädchen, als eigenständiger Verein Bestandsnehmerin. Die Aktivistinnen sehen das Stiegenhaus als Teil ihrer Vereinsstruktur und lehnen sowohl den Umbau der Stiege 6 als auch den Mietvertrag zwischen WUK und Stadt Wien ab. „Wir sind kein Teil des WUKs, sondern seit 1978 ein eigenständiger Verein und seit 1981 Bestandsnehmerin“, so eine Aktivistin.
Planungsgespräch mit gleichem Ergebnis
Die Aktivistinnen des FZ wurden vergangene Woche umfassend über die neuen Sanierungspläne informiert. Dabei besteht die Stadt Wien auf den geschlossenen Mietvertrag und bekräftigt: „Der Vertragspartner der Stadt Wien ist das WUK.“ Das heißt, dass das FZ als eigenständige Struktur nicht anerkannt wird. Kern der Besprechung zwischen der Magistratsabteilung 34, Bau- und Gebäudemanagement, den Architekten und den Aktivistinnen war die Entkernung und der Neubau der Stiege 6. Im vorhandenen Lichthof ist ein neuer, eigener Zugang nur für das FZ geplant. Aktivistin Lisa: „Die Verbreiterung des Stiegenhauses im Sinne der Barrierefreieheit auf 1,2 Meter Breite dient als baurechtliche Begründung für die Entkernung der Stiege" Sie ist aber der Meinung, dass die Barrierefreiheit und der Niveauausgleich auch mit einer anderen Stiegenlösung erreicht werden könnten.
Gegenvorschlag: Außenliegendes Stiegenhaus
Der Gegenvorschlag der Aktivistinnen sieht statt der vorhandenen, außenliegenden Eisentreppe auf der Stiege 5 ein öffentliches Stiegenhaus und einen Lift vor. Aus der Sicht der Aktivistinnen kann damit eine Schonung der Bausubstanz und eine kostengünstigere Variante umgesetzt werden. WUK-Sprecherin Astrid Exner: „Ziel der Sanierung ist es, das Gebäude fit für die Anforderungen von Gegenwart und Zukunft zu machen. Die wichtigsten Kriterien sind für das WUK die Barrierefreiheit, leistbare Erhaltungskosten, die Offenhaltung zukünftiger Bewilligungsoptionen, die Autonomie des FZs und der ökologische Gedanke in der Planung und Umsetzung.“ Der WUK-Vorstand engagiert sich dafür, dass im sanierten Gebäude das FZ die autonome Arbeit fortführen kann.
Trotz unterschiedlicher Auffassung der Stadt Wien und den Nutzerinnen hält Architekt Hans Schartner fest: „Wir befinden uns im Abschluss der Entwurfphase, danach erfolgt die Einreichung.“ Schartner bestätigt aber, dass Änderungen bis zum tatsächlichen Baubeginn im Sommer 21 möglich sind. Eine Stellungnahme der MA34 wurde nicht abgegeben.


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