BWB und E-Control
Taskforce fordert monatliche Strom- und Gasrechnungen

Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand E-Control | Foto: E-Control
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Nathalie Harsdorf, Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), und Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand der E-Control, präsentierten am Dienstag den Abschlussbericht der seit 2023 laufenden Taskforce Energie und Wettbewerb. Im Fokus des Berichts stehen Entwicklungen auf dem Strom- und Gasmarkt, insbesondere die hohe regionale Marktkonzentration, geringe Wechselraten und der mangelnde Wettbewerbsdruck auf Bundesebene. Als nächsten Schritt prüft die BWB Einzelverfahren gegen Energieanbieter.

ÖSTERREICH. Im Zuge der Marktverwerfungen im Jahr 2022 starteten die BWB gemeinsam mit der E-Control im Jänner 2023 eine gemeinsame Taskforce zur Untersuchung des österreichischen Strom- und Gasmarkts. Diese hat ihren Abschlussbericht präsentiert, werde aber ihre Arbeit fortsetzen, so Urbantschisch und Hartsdorf bei einer Pressekonferenz.

Fazit der Taskforce zum Energiemarkt

  • Die Preissituation und die verfügbaren Angebote am Markt haben sich im Vergleich zum Höhepunkt der Krise zwar stabilisiert bzw. wieder verbessert, sind jedoch noch nicht am Vorkrisennieveau angelangt. 
  • Auch 24 Jahre nach der Liberalisierung fehlt es in Österreich an einem flächendeckenden Wettbewerb im Energiemarkt: Trotz der überschaubaren geografischen Größe agieren viele Anbieter ausschließlich regional. In manchen Regionen liegen Marktanteile einzelner Anbieter bei bis zu 100  Prozent. Das wirkt sich nachteilig auf Haushalte und Industrie, sowie letztlich auf den Standort Österreich aus. 
  • Wechselraten stagnieren auf niedrigem Niveau (Strom 2024: 4,5 %, Gas: 6 %) – im Vergleich etwa zu Italien (Strom: 18 %, Gas: 13 %) ein deutliches Defizit.
  • Die Zahl der Anbieter ist seit der Energiekrise zurückgegangen. Auf dem Strommarkt sind aktuell rund ein Drittel weniger Anbieter tätig als vor der Krise, auf dem Gasmarkt hat sich deren Zahl halbiert.
  • Preisstreuungen während der Energiekrise waren enorm – teilweise betrug der Unterschied bis zu 1  Euro/kWh. Trotz rückläufiger Preise bleibt die Spreizung bestehen, insbesondere bei Kleinunternehmen.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher reagieren wenig auf Preisunterschiede – es herrscht eine auffallende Inaktivität.
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Strukturelle Hindernisse am Energiemarkt

Ein wesentliches Wettbewerbshemmnis liegt laut Harsdorf in der engen Verflechtung zwischen Energieversorgern – durch direkte und indirekte Beteiligungen (Kreuzbeteiligungen). Dies verhindere echten Wettbewerb und führe zu überhöhten Energiepreisen.

Empfehlungen der Behörden

  • Produkttransparenz: Klare Ausweisung von Grundpreisen, kWh-Kosten und nachvollziehbare Preisanpassungsklauseln.
  • Monatliche Stromabrechnungen als Standard – vergleichbar mit Mobilfunkabrechnungen.
  • Förderung von Spotmarktprodukten, um Kostenersparnisse in verbrauchsschwachen Zeiten zu ermöglichen.
  • Kontrolle von Förderinstrumenten wie dem Stromkostenzuschuss durch behördliche Sanktionsbefugnisse.
  • Datenbasierte Regulierung und gezielte Einzelverfahren bei Wettbewerbsverstößen.
  • Stärkung der Krisenresilienz: Offenlegung von Gewinnmargen in Krisenzeiten, wie in Neuseeland, und Einführung von Sanktionsmöglichkeiten.
  • Beschränkung von Beteiligungen zwischen Energieversorgern – etwa durch eine Obergrenze von fünf Prozent – sowie Transparenzpflichten gegenüber der Öffentlichkeit.
  • Verbraucherschutz: Einrichtung eines Beschwerdetelefons bei der BWB, Blacklist für unlautere Marktverhalten ab Herbst 2025.
  • Rascher Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG), um das Machtungleichgewicht zwischen Energieunternehmen bzw. Konsumentinnen und Konsumenten zu verringern und monatliche Abrechnungen durchzusetzen.
  • Faire Netzkostenverteilung: Stromerzeuger sollen stärker zur Finanzierung herangezogen werden, nicht ausschließlich Haushalte.
  • Beweislastumkehr im Kartellrecht zur besseren Verfolgung marktbeherrschender Strukturen – die entsprechende Regelung soll über 2027 hinaus verlängert werden.

Laut Urbantschitsch wurde das Energiekrisenbeitragsgesetz verabschiedet, um Übergewinne zu begrenzen und sicherzustellen, dass sinkende Marktpreise auch bei den Kundinnen und Kunden ankommen. Obwohl Österreich bei den Endverbraucherpreisen EU-weit im oberen Drittel liege, gelte dies nicht für die Großhandelspreise – der Preisunterschied müsse ausgeglichen werden.

BWB nimmt Energieanbieter in die Pflicht

Harsdorf weist auf die Notwendigkeit wettbewerbsfördernder Maßnahmen hin, um Energiepreise für Industrie und Verbraucher zu senken. Unternehmen sollen umfassend Auskunft geben, bei Verstößen werden Einzelverfahren geprüft. Grundlage dafür sind das Kartellrecht und das bis 2027 befristete Krisenfolgengesetz. 

Auch Gewessler fordert mehr Transparenz

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hebt die Bedeutung des Berichts für die geplanten Energiegesetze der Bundesregierung hervor: „Die ExpertInnen zeigen klar auf, wie Energiekosten gesenkt und der Wettbewerb gestärkt werden können.“ Sie fordert insbesondere eine Umsetzung der Vorschläge zur Reduktion von Kreuzbeteiligungen, zur Veröffentlichung von Gewinnmargen und zur Einführung der monatlichen Stromrechnung. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmansdorfer sei nun gefordert, im Sinne der Konsumentinnen für mehr Transparenz und Fairness zu sorgen.

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Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand E-Control | Foto: E-Control
Natalie Harsdorf, Generaldirektorin für Wettbewerb | Foto: BWB
Im Zuge der Marktverwerfungen im Jahr 2022 starteten die BWB gemeinsam mit der E-Control im Jänner 2023 eine gemeinsame Taskforce zur Untersuchung des österreichischen Strom- und Gasmarkts.

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