Nach Rechtsstreit
Ausgleichszahlungen für viele Wien Energie-Kunden

Von der Umstellung des Tarifs "Optima" auf "Optima Entspannt" betroffene Kundinnen und Kunden können jetzt Ausgleichszahlungen anfordern. | Foto: zestmarina/panthermedia
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Die Wien Energie und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben sich nach einem Rechtsstreit geeinigt: Von der Umstellung des Tarifs "Optima" auf "Optima Entspannt" betroffene Kundinnen und Kunden können jetzt Ausgleichszahlungen anfordern.

WIEN. Im September 2022 gab es bei der Wien Energie eine Tarifumstellung von "Optima" auf "Optima Entspannt". Dies war der Auslöser für einen Rechtsstreit zwischen der Wien Energie und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI). MeinBezirk.at berichtete:

Konsumentenschützer klagen gegen Wien Energie

Jetzt konnte man sich einigen: Betroffene Kundinnen und Kunden der Wien Energie können Ausgleichszahlungen anfordern.

Verdoppelte Kosten

Im September 2022 erfolgte bei Wien Energie die Umstellung der Tarifs "Optima" auf "Optima Entspannt". Dies führte dazu, dass beim VKI einige Beschwerden eingingen. Der Grund: Der Energiepreis im bestehenden Tarif "Optima" fiel plötzlich ungefähr doppelt so hoch aus.

Hinzu kommt, dass Kundinnen und Kunden automatisch auf den Tarif "Optima Entspannt" umgestellt wurden, wenn sie nicht rechtzeitig widersprachen. Während der neue Tarif günstiger war, als die aktualisierten Preise des alten Tarifs, so war er doch teurer als die ursprünglichen Preise. Wer der Tarifumstellung widersprach, sah sich mit den erheblich gestiegenen Preisen des alten Tarifs konfrontiert.

Die Wien Energie und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben sich nach einem Rechtsstreit geeinigt. (Symbolfoto) | Foto: Maximilian Spitzauer/RMW
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Für den VKI war das eine unzulässige Vorgehensweise, weshalb der Verein im Oktober 2022 eine Verbandsklage gegen Wien Energie einreichte. Es kam zu einem Rechtsstreit, denn die Wien Energie sah ihr Vorgehen als zulässig und angesichts gestiegener Beschaffungskosten auch als alternativlos.

"Unbürokratische Einigung"

Jetzt haben sich der Verein und der Energiekonzern auf eine "unbürokratische Lösung" geeinigt. Kundinnen und Kunden, die im September 2022 von der Umstellung betroffen waren, können jetzt eine "Energiekosten-Ausgleichszahlung" anfordern. Die Höhe der Auszahlung bei Haushalten mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 2.000 Kilowattstunden beträgt bis zu 75 Euro. Bei einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 8.000 Kilowattstunden beträgt die Zahlung bis zu 200 Euro.

Ab sofort und bis spätestens 30. Juni kann eine Ausgleichszahlung kostenlos auf www.verbraucherrecht.at/wienenergie-aktion2024 beantragt werden. Auch ehemalige Kundinnen und Kunden, die von der Tarifumstellung betroffen waren, können an der Aktion teilnehmen.

Wien Energie "froh" über "gute Lösung"

"Es freut uns sehr, dass wir uns nach intensiven Verhandlungen mit Wien Energie auf eine konsumentenfreundliche Lösung einigen konnten, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet", so Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Aktionen im VKI.

"Wir sind froh, eine gute Lösung im Sinne unserer Kund*innen erreicht zu haben", so Michael Strebl, Vorsitzender der Wien Energie-Geschäftsführung. (Archiv) | Foto: Wien Energie/Martina Draper
  • "Wir sind froh, eine gute Lösung im Sinne unserer Kund*innen erreicht zu haben", so Michael Strebl, Vorsitzender der Wien Energie-Geschäftsführung. (Archiv)
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Auch seitens der Wien Energie zeigt man sich erfreut. "Wir sind froh, eine gute Lösung im Sinne unserer Kund*innen erreicht zu haben", so Michael Strebl, Vorsitzender der Wien Energie-Geschäftsführung. Die Erfahrungen der letzten Jahre würden aber deutlich zeigen, dass es dringend Rechtssicherheit für notwendige Preisanpassungen benötige, um in Zeiten schwieriger Marktbedingungen die Versorgungssicherheit der Kunden gewährleisten und bei Veränderung der Marktsituation auch umgehend wieder Preissenkungen durchführen zu können. "Mit dem geplanten Elektrizitätswirtschaftsgesetz muss hier nun endlich die nötige Klarheit geschaffen werden", so Strebl.


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Von der Umstellung des Tarifs "Optima" auf "Optima Entspannt" betroffene Kundinnen und Kunden können jetzt Ausgleichszahlungen anfordern. | Foto: zestmarina/panthermedia
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