Verbot an Schulen
Wie handyfrei werden jetzt Wiens Klassenzimmer?

Diese Bilder sollen – zumindest was den Pausenhof und die Schule betrifft – der Vergangenheit angehören. (Symbolfoto) | Foto:  pixabay/natureaddict
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  • Diese Bilder sollen – zumindest was den Pausenhof und die Schule betrifft – der Vergangenheit angehören. (Symbolfoto)
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Am Donnerstag, 1. Mai, tritt die Regelung zum Handyverbot an den Wiener Schulen in Kraft. Die Maßnahme gilt bis zur achten Schulstufe. Doch was bedeutet sie in der Praxis? MeinBezirk beantwortet die wichtigsten Fragen.

WIEN. Mit 1. Mai startet das Handyverbot an den Schulen. Viele Eltern wissen jedoch nicht, wie es in der Praxis gehandhabt wird. Daher hat MeinBezirk das Bildungsministerium gebeten, die Fragen von Erziehungsberechtigten zu beantworten.

Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass Schulen schuleigene Regelungen treffen können. Die Beantwortung könne daher nur allgemein erfolgen.

Es geht um ein Nutzungsverbot

Darf mein Kind sein Handy in die Schule mitnehmen?
BILDUNGSMINISTERIUM: Ja, denn es handelt sich um ein Nutzungsverbot. Die Mitnahme in die Schule ist auch weiterhin erlaubt.

Wie sieht es mit Handyuhren aus?
„Handyuhren“ fallen ebenfalls unter die Verordnung und dürfen nicht als Handy benutzt werden. 

Muss mein Kind sein Handy/seine Handyuhr in der Schule abgeben?
Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler für von ihnen mitgebrachte Gegenstände selbst verantwortlich. Dies reicht von der Füllfeder bis zum Handy. Wenn es keine schulautonome Regelung gibt, muss die Schülerin oder der Schüler das Handy in ausgeschaltetem Zustand sicher verwahren, beispielsweise in einem versperrten Schrank in der Schule oder auch in der Schultasche.

Im Unterricht darf das Handy genutzt werden

Wann darf das Handy genutzt werden?
Nur, wenn die Lehrkraft es erlaubt. Das muss aber keine Anordnung sein, sondern kann von der Erlaubnis, es als "Taschenrechner" zu nutzen, über eine Aufforderung zu einer "Internet-Recherche" bis zum Ersuchen, den elektronischen Schülerausweis in der Bibliothek vorzuzeigen, reichen.

Das von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) angekündigte bundesweite Handyverbot gilt ab 1. Mai. | Foto: Max Spitzauer/MeinBezirk
  • Das von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) angekündigte bundesweite Handyverbot gilt ab 1. Mai.
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In welchen Situationen darf das Handy nicht genutzt werden?
Grundsätzlich nie während des Aufenthalts in der Schule oder bei einer Schulveranstaltung.

Wer ist dafür verantwortlich, dass die Regelung eingehalten wird?
In unserer Gesellschaft ist jeder für sich und sein Handeln selbst verantwortlich. Jedes Kind ist daher selbst dafür verantwortlich, die Regelungen einzuhalten.

Die App "Microsoft Teams" dient als Plattform für Hausübungen. Wie erfährt mein Kind, was zu tun ist bzw. welche Unterlagen es für die Hausübung benötigt, wenn es das Handy in der Schule nicht verwenden darf?
Wenn eine Lehrkraft mitteilt, dass die Hausübung in eine App gestellt wurde, so ist ein Nachschlagen zur Mitnahme der richtigen Unterlagen zulässig.

Handynutzung im Nachmittagsunterricht?

In einigen Schulen werden Wanderklassen über die App "WebUntis" darüber informiert, in welchem Klassenzimmer die nächste Unterrichtsstunde stattfindet. Wie kommt mein Kind künftig an diese Information?
Eine Anordnung, den Klassenraum einer App zu entnehmen, schließt die Erlaubnis zur Nutzung der App ein. Dazu könnte an der betroffenen Schule eine zweckmäßige Regelung getroffen werden (wenn eine solche nicht bereits besteht).

Das Handy darf bis zur achten Schulstufe in den Wiener Bildungseinrichtungen nur noch im schulischen Kontext verwendet werden. (Symbolfoto) | Foto: Mary Borozdina/Unsplash
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Darf das Handy in der Nachmittagsbetreuung genutzt werden?
Für die Nachmittagsbetreuung gelten die gleichen Regelungen wie in der Schule, sofern sie im schulischen Kontext und nicht in einem eigenen Hort erfolgt. Die Erlaubnis kann auch hier erteilt werden.

Welche Konsequenzen gibt es im Falle eines Verstoßes?
Dies hängt von der jeweiligen Situation und anderen Faktoren ab. Jedenfalls kann das Handy abgenommen werden. Da es erst am Ende des Schultages zurückgegeben wird, ist ein weiterer Verstoß jedenfalls an diesem Tag ausgeschlossen.


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