Geldforderungen
Immer mehr Klagen gegen ausländische Schuldner in Wien

Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien berichtet über steigende Zahlen bei den Europäischen Mahnverfahren. (Symbolbild) | Foto: Tingey Injury Law Firm/Unsplash
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Die Zahl der sogenannten Europäischen Mahnverfahren, welche beim Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien pro Jahr eingebracht werden, wächst rasant. Knapp 11.000 Mal wurde wegen Geldschulden 2023 geklagt, der Löwenanteil geht gegen ausländische Unternehmen. 

WIEN. Am Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) in Wien blickt man auf ein arbeitsreiches Jahr zurück. Das Gericht ist unter anderem auch zuständig für alle sogenannten Europäischen Mahnverfahren, welche Österreich betreffen. Seit 2007 gibt es diese Verfahren, um rasch Geldfragen zwischen Personen bzw. Unternehmen innerhalb der EU einheitlich zu lösen. Geklagt werden können etwa heimische Hotels von Touristen aus dem EU-Ausland, etwa nach einem Urlaub in Österreich.

Der weit größere Löwenanteil dieser Verfahren geht jedoch in die andere Richtung, also von Österreich aus ins Ausland. Erstmals überschritt die Zahl der am BGHS in Wien eingebrachten Europäischen Mahnverfahren die Zahl von 10.000 pro Jahr. Genau 11.770 Verfahren wurden 2023 eingebracht, erklärt Alexander Besenböck vom BGHS.

Zahl mehr als verdoppelt

Auf diese Art und Weise Geld von Schuldnern aus dem Ausland zu bekommen, wird immer häufiger. "Diese Anzahl an solchen Geldforderungen hat sich innerhalb weniger Jahre mehr als verdoppelt", so Besenböck. Ein Vergleich: Im Jahr 2018 wurden noch 3.800 Europäische Mahnverfahren in Wien eingebracht, 2020 waren es bereits rund 5.200, eben bis zum Höchststand 2023 mit 11.770.

Hochbetrieb herrscht beim Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) in Wien, wenn es um Europäische Mahnverfahren geht. | Foto: Ernst Weingartner / Weingartner-Foto / picturedesk.com
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In der Praxis sieht es so aus, dass man grundsätzlich recht simpel und rasch Anträge für solche Verfahren einbringen kann, versichert Besenböck. Auch der Streitwert selbst kann recht unterschiedlich sein, von ein paar dutzend Euro bis hin zu Millionen. Eine Begrenzung gibt es übrigens nicht. "Es entsteht dadurch ein bedingtes Urteil, welches zur Zahlung des Betrages auffordert. Die Gegenseite hat dann 30 Tage lang Zeit, um einen Einspruch dagegen einzubringen", erklärt der Experte vom BGHS.

Wird tatsächlich Einspruch erhoben, landet der Fall vor Gericht. "Dies ist aber nur recht selten der Falls", so Besenböck. Erteilt das beschuldigte Unternehmen oder die Privatperson im Ausland keinen Einspruch, so kommt es zum unbedingten Urteil und der bzw. die Beklagte muss der Aufforderung der Geldzahlung nachkommen.

Die Krux mit dem Glücksspiel

Solche Europäischen Mahnverfahren können grundsätzlich gegen jeden und jede, private als auch Betriebe, eröffnet werden. Beispiele aus dem Privatbereich sind etwa der Gebrauchtwagenverkauf oder auch Streitigkeiten nach Scheidungen. "Man muss dafür nur geltend machen können, dass es einen Streitwert und eine vertragliche Vereinbarung gibt", erläutert Besenböck.

Bei Weitem die häufigsten Fälle betreffen jedoch Forderungen gegen Unternehmen. Warum die Verfahrenszahlen in den vergangenen Jahren so eklatant steigen, ist schwer einzuschätzen, was Besenböck jedoch genauer mitteilen kann: "Vor allem gegen Glücksspielanbieter im Ausland gibt es solche Fälle. Die betreffenden Firmen sitzen in Malta und Zypern und verfügen über eine EU-Glücksspiellizenz. Der OGH sieht jedoch das österreichische Glücksspielmonopol vorrangig, wodurch Rückforderungen von Geldern an diese Firmen möglich werden."

Neben Online-Casinos mit Sitz im EU-Ausland werden auch Verfahren gegen ausländische Fluglinien gerne in Gang gesetzt. | Foto: John McArthur/Unsplash
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Ein anderes klassisches Beispiel für das Begehren von Geld aus dem Ausland betrifft den Bereich Flugverspätungen, wenn etwa Ausgleichsansprüche an ausländische Flugfirmen geltend gemacht werden. Und trotzdem: Das Europäische Mahnverfahren findet gerade in Österreich besonders gerne Anwendung, wie ein Vergleich mit Deutschland zeigt. 2023 wurden im Nachbarland nur 3.401 Anträge mit einem Gesamtstreitwert von etwas mehr als 60 Millionen Euro eingebracht, in Österreich betrug der Gesamtstreitwert 80 Millionen Euro.

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Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien berichtet über steigende Zahlen bei den Europäischen Mahnverfahren. (Symbolbild) | Foto: Tingey Injury Law Firm/Unsplash
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