"Tschick" ist jetzt bis 18 tabu: Jugendeinrichtungen informieren im Bezirk über das neue Gesetz
Konsum von Tabak ist laut neuem Jugendgesetz nun erst ab dem 19. Lebensjahr erlaubt.
Seit 1. Jänner gilt in der Steiermark das neue Jugendgesetz. Eine wesentliche Änderung betrifft das Rauchen – dabei auch die E-Zigarette und E-Shisha. Dies ist nun erst ab 18, vorher ab 16, möglich und gilt auch für jene, die 2018 mit 16 mit dem Rauchen begonnen haben.
Der zweite zentrale Punkt ist der Alkohol. Wie bislang sind bis 18 Getränke mit gebranntem Alkohol, dazu zählen auch Aperol und spirituosenhaltige Mischgetränke, verboten. Ab 16 dürfen zwar sonstige alkoholische Getränke konsumiert werden, aber jetzt laut neuem Gesetz nur, solange es zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung kommt. Neu ist, dass bei Verdacht einer Übertretung gegen die Bestimmungen von der Polizei ein Alko-Test angeordnet werden kann – bislang geschah dies auf freiwilliger Basis. Ein Lichtbildausweis muss der Exekutive ganz allgemein laut neuer Regelung übrigens erst im Verdachtsmoment vorgewiesen werden, dafür nun aber unaufgefordert beim Kauf von Alkohol und Zigaretten. Ebenso neu in puncto Alkohol ist, dass unter 18 der Besuch von „Flat-Rate-Partys“ mit alkoholischen Lockangeboten tabu ist.
Schulung bei Verstoß
Wer in Sachen Alkohol und Zigaretten gegen das Gesetz verstößt, muss mit einer Anzeige und Schulung rechnen – Wiederholungstäter mit Sozialstunden und in weiterer Folge mit Strafen bis zu 300 Euro.
"Lockerer" sind die Ausgehzeiten. Bis 14 ist das "Ausgehen" von 5 bis 23 Uhr, bislang 21 Uhr, möglich – zwischen 14 und 16 Jahren von 5 bis 1 Uhr, bislang 23 Uhr. Bestehen bleibt das unbegrenzte Ausgehen ab 16. Wie Mario Wünsch vom Land Steiermark betont, liegt das letzte Wort bei den Ausgehzeiten bei den Erziehungsberechtigten.
Dass nun die "Tschick" bis zum 19. Lebensjahr verboten sind, befürwortet Volkmar Schöberl-Mohr, Leiter der Jugendeinrichtung Auszeit in Gleisdorf: "Die neue gesetzliche Regelung wird langfristig eine positive Wirkung auf das Rauchverhalten Jugendlicher haben. Das Heraufsetzen des Alters hat den Sinn, Jugendliche zu schützen, denn für junge Menschen ist der körperliche Schaden noch viel größer."
Die Jugendlichen werden in der Auszeit in Gleisdorf über die gesetzlichen Änderungen informiert. Zudem arbeitet man derzeit an Workshops, welche die Neuerungen auch in Schulen vorstellen sollen.
Informationen:
Ausgehzeiten:
Bis 14 Jahre (J.) von 5 bis 23 Uhr, zwischen 14 und 16 J. von 5 Uhr bis 1 Uhr, ab 16 J. unbegrenzt – berufliche Gründe erlauben es, vor 5 Uhr morgens auf der Straße zu sein.
Alkohol:
Bis 16 J. sind der Kauf, Besitz und Konsum alkoholischer Getränke verboten, bis 18 J. sind Getränke mit gebranntem Alkohol und spirituosenhältige Mischgetränke verboten, bei Verdacht einer Übertretung kann ein Alko-Test verlangt werden.
Rauchen:
Bis 18 J. sind Kauf, Besitz und Konsum von Tabak (auch E-Zigarette und E-Shisha usw.) verboten.
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