Bereichsfeuerwehrverband Weiz
120 neue Straßenaufsichtsorgane im Bezirk Weiz
Im Bezirk Weiz gibt es jetzt nun ab sofort 120 neue Straßenaufsichtsorgane, die bei verschiedenen Veranstaltungen die Exekutive unterstützen. Nun folgte vor kurzem die Vereidigung zu Organen der Straßenaufsicht beim Feuerwehrhaus der Stadtfeuerwehr Weiz.
WEIZ: Die Ausbildung bestand aus einem Theorie- und einem Praxisteil, die von Herrn Oberstleutnant Harald Eppich und Herrn Chefinspektor Klaus Strobl des Bezirkspolizeikommandos Weiz vorgenommen wurde. Es war ein Kurstag für die Teilnehmer seitens der Feuerwehr des Bereiches Weiz abzuwickeln, dies wurde auf drei Kurse aufgeteilt.
Weiters hatten die Kameradinnen und Kameraden eine schriftliche Prüfung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz abzulegen. Die Prüfung erfolgte in mehreren droschen, wie jeweils die Prüflinge Zeit hatten.
Organ der Straßenaufsicht
Mit der erfolgten Vereidigung zu Organen der Straßenaufsicht durch den Herrn Bezirkshauptmann Hofrat Mag. Dr. Heinz Schwarzbeck, sind die Kameradinnen und Kameraden nunmehr befugt, bei behördlich bewilligten Veranstaltungen als Verkehrsregler tätig zu werden. Insgesamt wurden 120 Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden von den Freiwilligen Feuerwehren des Bereichsfeuerwehrverbandes Weiz zu Organen der Straßenaufsicht ausgebildet. Dies gilt jetzt fünf Jahre und die Vereinigung fand vor kurzem beim Feuerwehrhaus der Stadtfeuerwehr Weiz statt.
Im Beisein des Bereichsfeuerwehrkommandanten des Bereiches Weiz, OBR Johann Maier-Paar wurden durch die Unterschrift auf dem Dienstanweisungs- Protokoll, der Dienstausweis und die Dienstplakette an 88 Personen überreicht. Per Handschlag mit dem Bezirkshauptmann Hofrat Mag. Dr. Heinz Schwarzbeck und den Worten " Ich Gelobe" sind die Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden nun offiziell Organe der Straßenaufsicht.
Sachgebiet Recht
Der Bereichsbeauftragter des Sachgebiet Recht, Oberbrandinspektor der Verwaltung Ing. Mag. Franz Sandriesser von der Feuerwehr St. Ruprecht/ R. organisierte das ganze zwischen Bezirkshauptmannschaft und der Bezirkspolizeikommandos Weiz.
Weil ohne dieser Prüfung rechtlich keiner bei behördlich bewilligten Veranstaltungen als Verkehrsregler tätig sein darf. Ausgenommen sind Feuerwehreinsätze bei Verkehrsunfällen und dergleichen.
Es wurde mehrfach von den Feuerwehren der Wunsch geäußert, auch außerhalb von diesen oben angeführten Fällen, zB. bei Veranstaltungen, Umzügen udgl., Kameradinnen und Kameraden als Verkehrsregler einsetzen zu können.
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