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Immobilienmarkt in Österreich nimmt wieder Fahrt auf

Der Immobilienmarkt in Österreich zeigt nach einer längeren Phase der Unsicherheit wieder positive Entwicklungen.  | Foto: pixabay (Symbolfoto)
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  • Der Immobilienmarkt in Österreich zeigt nach einer längeren Phase der Unsicherheit wieder positive Entwicklungen.
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Nach einer Phase der Zurückhaltung zieht der Immobilienmarkt wieder an. Auch im Bezirk Weiz blickt man optimistisch in die Zukunft.

WEIZ. Der Immobilienmarkt in Österreich zeigt nach einer längeren Phase der Unsicherheit wieder positive Entwicklungen. Obwohl durch die steigende Inflation alles teurer wird, sind die Baupreise leicht rückläufig, daher werden Immobilien bei gleichbleibender Baupreis-Entwicklung und angemessener Lohn-Gehaltssteigerung in Zukunft leistbarer.

Die Zahl der Interessenten und der Anfragen ist zwar zurückgegangen, aber jene Kundinnen und Kunden, die Kontakt mit einem Maklerbüro aufnehmen, haben dafür ernsthaftes Interesse an Kauf oder Miete. Der Schlüssel zum Erfolg ist ein angemessener, nachvollziehbarer Preis. Die Kunden wissen, wie viel sie bereit sind zu investieren und was ihr zukünftiges Zuhause bieten muss. Objekte in guter Lage, mit zeitgemäßer Ausstattung zu fairem Preis sind schnell weg. Bei Wohnungen ist spürbar, dass die Quadratmeterzahl abnimmt, da diese wesentlich günstiger sind und auch weniger Personen im Haushalt leben. Derzeit sind sehr viele geförderte Neubau-Mietwohnungen mit Mietkaufoption am Markt, was dazu führt, dass in näherer Zukunft das Angebot an gebrauchten Objekten zurückgehen wird.

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Mangelware sind derzeit freie Grundstücke. In gut aufgeschlossenen Gebieten sind keine verfügbar, Privatpersonen mit Grundstücksbesitz verkaufen diese meist nicht. Somit wird das Neubau-Einfamilienhaus auf der grünen Wiese zum Luxusgut.

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, der hat derzeit gute Chancen, einen angemessenen Preis für sein Objekt zu bekommen. Auch das hat mit der Entwicklung von Baupreisindex und Inflation zu tun. Wer zu lange wartet, riskiert später weniger von seinem Geld zu haben.

Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr

Anfang 2024 wurde beschlossen, dass beim Kauf von Wohnraum bis 2026 keine Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch anfallen. Dies betrifft sowohl die Eigentümer-Eintragungsgebühr als auch Eintragungen von Pfandrechten für Kredite zum Erwerb oder zur Sanierung. Die Befreiung gilt jedoch nur bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro und bei dringendem Wohnbedürfnis, das durch Hauptwohnsitzmeldung für mindestens fünf Jahre nachgewiesen werden muss. Vermietete Anlegerwohnungen, Erbschaften oder geschenkte Immobilien könnten die Befreiung ausschließen. Mehr dazu hier.

Schäden, die durch Naturgewalten am Haus entstehen, sind grundsätzlich durch die Sturmversicherung innerhalb einer Gebäudeversicherung abgedeckt.  | Foto: panthermedia
  • Schäden, die durch Naturgewalten am Haus entstehen, sind grundsätzlich durch die Sturmversicherung innerhalb einer Gebäudeversicherung abgedeckt.
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Hagel und Sturm fordern Immobilienbesitzer

Jedes Jahr aufs Neue ziehen Hagel und Sturm im Sommer eine Spur der Verwüstung quer über unser Bundesland. Während Millionenschäden in der Landwirtschaft betriebliche Existenzen gefährden, werden auch die Häuser und Fahrzeuge von Privatpersonen in Mitleidenschaft gezogen.

Wie die letzten Jahre gezeigt haben, kann ein niedergehender Hagelschauer insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe verheerende Folgen haben. Je nach Größe der betroffenen Region können Hagelschäden schnell in die Millionenhöhe ansteigen. Zwar lässt sich der wetterbedingte Ernteausfall nicht immer vermeiden, der Einkommensverlust jedoch mit der richtigen Versicherung abdecken. Aufgrund der Abhängigkeit von Naturlaunen, welche mit dem fortschreitenden Klimawandel weiter zunehmen, sind Agrarversicherungen ein essenzieller Schutz vor existenzbedrohenden Risiken. Hierbei stellt die Hagelversicherung die Basis dar und wird um andere Unwetterschäden erweitert.

Unwetterschäden am Haus

Hagel auch das Eigenheim – wenn es dazu kommt, ist das jedoch extrem ärgerlich. Ein Schaden durch Naturgewalten am Gebäude selbst, sprich an den Mauern und deren Verputz, am Dach und an den Fenstern, wird prinzipiell von der Sturmversicherung innerhalb der Gebäudeversicherung gedeckt. Allerdings werden je nach Polizze rein optische Schäden, die keine Beeinträchtigung der Funktion darstellen oder den Weiterbestand des Gebäudes nicht gefährden, manchmal ausgenommen. Trifft der Sturm nicht das Gebäude selbst, sondern entstehen Schäden am Gartenhaus, Gewächshaus, Swimmingpool oder Gartenteich (ohne Fundament!), so können diese häufig in einem Zusatz zur Gebäudeversicherung selbst, der Umgebungsversicherung, gedeckt werden.

Strobl Bau - Holzbau GmbH

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