Anton-Frank-Gasse
Platzverbot für die israelische Botschaft
In Zusammenhang mit den derzeitigen Gewalteskalationen im Nahen Osten wurde für den Bereich rund um die israelische Botschaft ein Platzverbot ausgesprochen.
WIEN/WÄHRING. Eine Gefahreneinschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz ergab, "dass es im Bereich der israelischen Botschaft in Wien zu einer allgemeinen Gefahr für Leben oder Gesundheit mehrerer Menschen kommen kann. Weiter kann es zu einer allgemeinen Gefahr für Eigentum oder Umwelt in großem Ausmaß kommen kann", so der Wortlaut der Verordnung.
Deshalb wird von der Landespolizeidirektion Wien ein Platzverbot gemäß § 36 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz verordnet. Somit sind das Betreten und der Aufenthalt im Gefahrenbereich verboten. Darin dürfen sich abgesehen von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes nur Angehörige des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, des österreichischen Bundesheeres, Bedienstete der israelischen Botschaft, Anrainer und Personen mit ausdrücklicher Zustimmung der Landespolizeidirektion Wien aufhalten. Eine Nichtbefolgung wird als Verwaltungsübertretung geahndet und wird mit einer Geldstraße bis zu 1.000 Euro bestraft.
Der Gefahrenbereich ist wie folgt definiert: Beginnend beim 1. Schranken an der Hausecke Anton-Frank-Gasse 11 bis zur Weimarer Straße 35 und zur Hausecke Anton-Frank-Gasse 16. Weiters von der Weimarer Straße 37 und dem 2. Schranken bis zur Hausecke Anton-Frank-Gasse 19. Und von der Cottagegasse 24 zur Hausecke Anton-Frank-Gasse 22 und weiter bis zur Cottagegasse 26.
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