Rechtstipp: Liegenschaftsrecht
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Sie wünschen sich ein Eigenheim und planen den Kauf eines Hauses, eines Grundstücks oder einer Wohnung?
Der Kaufvertrag über eine Immobilie sollte jedenfalls schriftlich abgeschlossen werden. Es sollten auch klare Regelungen über die Modalitäten der Kaufpreiszahlung und Lastenfreistellung getroffen werden. Die Kärntner Rechtsanwälte sorgen durch die Bestimmungen des Treuhandstatutes für eine problemlose treuhändige Abwicklung, sodass der Kaufpreis nur gemäß den vertraglich vereinbarten Regelungen ausbezahlt wird. Informieren Sie sich jedenfalls vorab über die Höhe der anfallenden Steuern und Gebühren sowie über sonstige Nebenkosten. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens kennt die wichtigen Fragen, die im Vorfeld eines Vertrages beantwortet werden müssen und bietet Ihnen eine umfangreiche Beratung.
Mag. Rudolf Vouk
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KONTAKT:
Rechtsanwaltskammer für Kärnten
Theatergasse 4
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/512425
kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at
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