Am 22. November müssen Strauß und Wutte erneut antreten

- Foto: Franziska David
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Urteil des Verfassungsgerichtshofes sorgt für Neuwahlen in der Gemeinde Sittersdorf.
SITTERSDORF. Nicht zur Ruhe kommt die Gemeinde Sittersdorf. Bürgermeister Jakob Strauß und sein Herausforderer Willibald Wutte müssen sich erneut der Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters stellen. Grund dafür ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofes: Strauß machte in einer Amtlichen Mitteilung Wahlwerbung für sich. Dies wurde vergangene Woche als unzulässig erklärt.
"Habe Fehler gemacht"
Sofort ließ Strauß per Aussendung verkünden, dass er einen Fehler gemacht hat: "Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist eindeutig. Damit ist auch ganz klar, dass ich einen Fehler gemacht habe. Für diesen Fehler entschuldige ich mich in aller Form."
"Wichtige Entscheidung"
Wutte, der bei der Bürgermeisterstichwahl im März nur zwölf Stimmen weniger erhielt als Strauß, sieht das Urteil des VfGH als eine wichtige demokratiepolitische Entscheidung: "Das Urteil ist richtungsweisend für andere Gemeinden." Schade findet es Wutte jedoch, dass der für ihn wesentliche Punkt der Wahlkarten in seiner Wahlanfechtung nicht behandelt wurde: "Zustellung und Abholung der Wahlkarten waren nicht ordnungsgemäß."
Erster Fall in Kärnten
Für Gerhard Jesernig, den Leiter der Wahlrechtsabteilung des Landes Kärnten, ist das Urteil ein Novum: "In den vergangenen 25 Jahren gab es keine Wahlwiederholung in Kärnten. Auch davor ist mir nichts bekannt."
Auch bei einer Wahlwiederholung gibt es einen Vorwahltag und die Möglichkeit mit Wahlkarten zu wählen. Dass ein Kandidat nicht zur Neuwahl antritt, ist laut Jesernig nicht möglich: "Es kann auch keinen Ersatzkandidaten geben. Es steht den Kandidaten jedoch frei, die Wahl nicht anzunehmen."
Datum steht fest
Den Termin für die neue Bürgermeisterstichwahl legt die Landesregierung fest. Die Neuwahlen in Sittersdorf finden am 22. November statt. Die Vorwahlen finden am 13. November statt.
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