Gesundheit
Wissenswertes zum e-Impfpass

Die aktuellen Impfempfehlungen finden Sie im Impfplan Österreich. | Foto: Henrik Dolle/stock.adobe.com
  • Die aktuellen Impfempfehlungen finden Sie im Impfplan Österreich.
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KÄRNTEN. Wie der Impfpass in Papierform dient auch der elektronische Impfpass der Dokumentation von Impfungen. Dazu werden alle für eine Impfung relevanten Daten (Impfstoff, Datum etc.) gut gesichert in einem zentralen elektronischen Impfregister gespeichert. Der Zugriff ist gesetzlich sehr streng geregelt und beschränkt sich auf die Personen, die Sie impfen oder Sie behandeln – und natürlich Sie selbst.

Zu beachten

Der e-Impfpass löst den alten Papier-Impfpass schrittweise ab. Alle Personen, die in Österreich gemeldet bzw. erfasst und der Sozialversicherung bekannt sind, haben automatisch einen e-Impfpass. Dafür muss man nichts aktiv tun. Hausärztinnen, Hausärzte oder auch alle anderen Impfstellen tragen dort ein. Der e-Impfpass begleitet ab nun Bürgerinnen und Bürger ihr Leben lang. Wenn man sich gegen Grippe (Influenza), Corona (COVID-19), HPV (Humane Papillomaviren) oder Mpox (früher: Affenpocken) impfen lässt, was ja freiwillig ist, werden diese Impfungen verpflichtend im e-Impfpass eingetragen. Bei allen anderen Impfungen wird die Eintragung in den e-Impfpass empfohlen. Alte, noch gültige Impfungen, die im Papier-Impfpass vermerkt sind, können in den e-Impfpass nachgetragen werden. Eine Abmeldung vom e-Impfpass ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Kann man sich davon abmelden?

Der e-Impfpass wird für alle Personen, die in Österreich gemeldet und der Sozialversicherung bekannt sind automatisch angelegt. Eine Abmeldung vom e-Impfpass ist auf Grund des öffentlichen Interesses an einer vollständigen Dokumentation gesetzlich nicht vorgesehen. Verpflichtend einzutragen ist nur, wenn eine Impfung gegen Influenza, COVID-19, HPV oder Mpox erfolgt. Im e-Impfpass erfasst werden das Datum der Impfung, nähere Angaben zum Impfstoff inkl. der jeweiligen Chargennummer, außerdem das angewendete Impfschema, die Dosiskennung, das Impfsetting sowie der Name der für die Impfung verantwortlichen Person. Bürgerinnen und Bürger können die Daten ihre Impfungen jederzeit über das ELGA-Portal unter www.gesundheit.gv.at einsehen und falls gewünscht auch ausdrucken. Am ELGA-Portal sind auch alle Zugriffe auf die gespeicherten Impfdaten nachvollziehbar. Das Log-In am ELGA-Portal erfolgt mit der „ID-Austria“.

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