"Keine Angst vor der Barrierefreiheit!"

Bei der Wirtschaftsbund-Roadshow: Raimund Haberl, Kerstin Skof-Kneschar, Markus Malle (alle Wirtschaftsbund), Vortragender Hans Steiner und WK-Mann Bernhard Plasounig | Foto: Kompan
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VILLACH (kofi). Das Interesse war enorm: Mehr als 200 Unternehmer drängten sich in den Veranstaltungsraum der Wirtschaftskammer Villach. Grund ihres Kommens: ein vom Wirtschaftsbund organisierter und von der WOCHE unterstützter Vortrag zum Thema "Barrierefreiheit". Ab 1. Jänner 2016 gilt das sogenannte Behindertengleichstellungsgesetz ja flächendeckend.

Nur, was heißt das für den einzelnen Selbstständigen? Hans Steiner, Baumeister mit Villacher Wurzeln und einer der führenden österreichischen Experten zu diesem Thema, stand den Anwesenden Rede und Antwort.

Mehr Kunden

Zunächst versuchte er, den Unternehmern die Angst vor den Neuerungen zu nehmen. "Begreifen Sie die Barrierefreiheit nicht als Schikane, sondern als Chance", sagte er und führte Zahlen an: Wessen Geschäft nicht barrierefrei sei, der riskiere, zumal in einer älter werdenden Gesellschaft, 30 bis 50 Prozent der Menschen auszuschließen: "Das sind potenzielle Kunden." Und er verwies darauf, dass bereits seit dem Jahr 2006 klar sei, dass bis spätestens 2016 entsprechende Maßnahmen an Gebäuden zu errichten seien. Es gebe also keine Ausreden. Steiner: "Die Rechtslage ist eindeutig."

Zumutbarkeit

Zwar gebe es zum Beispiel für Gebäude mit einer Baubewilligung vor 2006 einen Bestandsschutz, doch zumutbare bauliche Änderungen müssten dennoch getätigt werden. Was zumutbar ist? "Das ergibt eine Einzelprüfung", sagt Steiner.
Man könne sich auch weigern, das Gesetz umzusetzen. Allerdings nur so lange, bis es zur ersten Beschwerde eines Betroffenen kommt. Dann würde die so genannte Schlichtungsstelle entscheiden: "Das kann rasch teuer werden, zumal jede neue Beschwerde neu verhandelt wird."

Rechtliche Grauräume

Steiner räumte auch ein, dass es noch etliche gesetzliche Grauräume gebe, etwa in der Frage, was mit Supermarktregalen geschehen müsse, die vom rollstuhl aus nicht erreicht werden können. Aber: "Es geht grundsätzlich nicht darum, das Haar in der Suppe zu suchen, sondern Verbesserungen zu schaffen. Das ist nur fair – und bringt mehr Kunden."
Eine Alternative zu teuren baulichenMaßnahmen brachte Steiner mobile Dienste aufs Tapet: Wer, etwa wie ein Rechtsanwalt, seinen Aktenkoffer schnappen und einen Hausbesuch ohne Mehrkosten anbiete, könne gut argumentieren, dass er nicht umbauen müsse.
Als Info-Quelle empfiehlt Steiner Unternehmern die Homepage www.barriere-check.at

Welche Gebäude müssen barrierefrei sein?

- öffentliche Gebäude
- Bildungseinrichtungen
- Handelsbetriebe
- Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
- Banken
- Arztpraxen, Apotheken
- öffentliche Toiletten
- bauliche Anlagen, die für mehr als 50 Kunden gedacht sind (laut Steiner gibt es hier eine unklare Formulierung im Gesetz: 50 Kunden pro Tag? Gleichzeitig? Pro Monat?)

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