Region Villach
Baustopp im Sommer bleibt

Baustopp betrifft lärmende Tätigkeiten. Behörden werden nich proaktiv nach solchen suchen, heißt es.  | Foto: Pixabay
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Villach schaut aufBauwirtschaft und Tourismus: es kommt zu keiner Aufhebung des sommerlichen Baustopps. Man appelliere aber an Zusammenarbeit: "Die Behörde werde nicht proaktiv nach etwas lauteren Baustellen fahnden“.

VILLACH. Bei künftigen Baubescheiden in der Tourismusregion Villach-Faaker See-Ossiacher See soll es im heurigen Sommer keine Einschränkung geben. Darauf haben sich Bürgermeister Günther Albel als Baubehörde, Tourismusstadträtin Katharina Spanring, Bernhard Plasounig, Chef der Wirtschaftskammer Villach, Gerhard Stroitz, Obmann des Tourismusverbandes, und der Geschäftsführer der Tourismusregion, Georg Overs, geeinigt.

Kein Baustopp im Sommer

Das Ziel ist definiert: „Wir wollen in der ohnehin schwierigen Corona-Phase die Wirtschaft, weder Baubranche noch Tourismus, nicht noch zusätzlich durch Erschwernisse belasten“, sagt Bürgermeister Albel und ergänzt: „Eine Aufhebung des sommerlichen Baustopps, der im Grunde genommen für lärmintensive Tätigkeiten gilt, wird es nicht geben.“

Einigten sich auf Interessensausgleich

Albel ersucht alle Beteiligten, die Gratwanderung zwischen aktiver Bauwirtschaft und zufriedenen Urlaubsgästen mit Augenmaß und im Sinne aller zu managen.In einer Videokonferenz einigten sich die Beteiligten darauf, einen Interessensausgleich anzustreben. Spanring: „Wir dürfen die Gäste, die heuer zu uns kommen werden, nicht durch Baulärm verschrecken, andererseits dürfen wir aber auch die Baufirmen und Tourismusunternehmer keine Prügel vor die Füße werfen.“

Lärm wird "nicht proaktiv" gesucht

Die Behörde werde nicht proaktiv nach „etwas lauteren Baustellen fahnden“, heißt es, bei Beschwerden jedoch einschreiten. „Wir können die Auflagen in gültigen Baubescheiden nicht rückgängig machen“, erklärt der Bürgermeister. „In neuen Genehmigungen für Bauprojekte werden wir nur dann Auflagen erteilen, wenn touristische Aspekte überwiegen und ein Interessensausgleich nicht herbeiführbar ist.“

Appellieren an Zusammenhalt

Bauarbeiten wie der Innenausbau, Fassadenerrichtung sowie Verputzarbeiten könnten ohnehin jederzeit, und ohne Lärmbelästigung, durchgeführt werden. Man appelliere an alle Beteiligten, zusammenzuhalten, den Schulterschluss zu üben und die Situation mit gegenseitiger Rücksichtnahme zu stemmen.

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