Physiotherapie auf Kassenkosten

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Neu seit dem 1. Jänner: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat sich mit dem Berufsverband Physio Austria auf einen Rahmenvertrag geeinigt. Was bedeutet das genau?
VILLACH/KÄRNTEN. Dazu haben wir Cornelia Prasch, Physiotherapeutin in Villach, und Katrin Reichstamm, Vorsitzende des Landesverbandes Kärnten von Physio Austria, befragt. Künftig wird es erstmalig auch in Kärnten - wie schon in anderen Bundesländern - möglich sein, Physiotherapeuten Kassenverträge zu geben. Prasch: „Die Physiotherapie erfährt mit dieser Rahmenvereinbarung eine umfassende Anerkennung als versorgungsrelevanter Beruf und eine starke Verankerung im Gesundheitssystem.“ Der Gesamtrahmenvertrag bedeutet für Physiotherpeuten, dass sie direkt mit der Krankenkasse abrechnen können. Die Therapeuten bleiben weiterhin freiberuflich tätig, erhalten monatliche Akontierungen, was regelmäßige Einnahmen sichert und eine gute Existenzgrundlage für freiberufliche Physiotherapeuten bietet. „Es wird weiterhin das System der Wahltherapeuten geben, wie es bisher bereits bekannt war“, betont Prasch. Verordnet wird die Physiotherapie wie gewohnt weiterhin von Ärzten, auch die freie Therapeutenwahl bleibt. Doch der bürokratische Aufwand wird für Patienten erleichtert.
Kosten
Immer wieder wurde jetzt schon kommuniziert, dass Physiotherapie damit kostenlos sei. Ist dies richtig? „Für jene Patienten, die einen Kassentherapeuten aufsuchen, entstehen keine Kosten, für jene, die einen Wahltherapeuten konsultieren, bleibt das Rückerstattungssystem wie gewohnt aufrecht. 80 Prozent des Kassentarifs werden im Wahlbereich rückerstattet“, erklärt Katrin Reichstamm. Hausbesuche werden bei Wahltherapeuten weiterhin wie gewohnt mit dem aktuell geltenden Rückerstattungstarif der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Für Patienten, die zuhause von einem Kassentherapeuten behandelt werden, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Der Physiotherapeut rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Reichstamm: „Man muss differenzieren, BVAEB- und SVS-Patienten haben zumeist einen Selbstbehalt von 10 bis 20 Prozent, auch bei Kassenärzten und Kassentherapeuten.
Wer bekommt Kassenvertrag?
Österreichweit sind 590 Kassenstellen geplant, davon 35 in Kärnten. Für einen Kassenvertrag bewerben kann sich jeder Physiotherapeut, der freiberuflich tätig ist und mindestens 32 Wochenstunden inklusive der Sockelleistungen arbeitet. Prasch: „Bei geteilten Verträgen teilen sich Therapeuten einen Vertrag und arbeiten mindestens 16 Wochenstunden. Voraussetzung ist eine einjährige Berufserfahrung im Angestelltenverhältnis, oder eine mindestens dreijährige freiberufliche Tätigkeit als Physiotherapeut.“ Darüber hinaus gilt die Berufserfahrung als erfüllt, wenn der Physiotherapeut bereits vor dem 31.12.2021 freiberuflich tätig war bzw. ist. „Der Zugang zur Physiotherapie wird für die Patienten erleichtert und niederschwellig zugänglich. Dieser Schritt zu einem Gesamtrahmenvertrag ermöglicht den Zugang zur qualitativen Physiotherapie auf Kassenleistung. Der Berufsverband Physio Austria strebt mit diesem wichtigen Schritt auch eine bundesweit flächendeckende physiotherapeutische Versorgung von Patient:innen an“, betont Reichstamm.



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