Pflege- und Betreuungszentrum Tulln
Sanierung und Übersiedlung geplant

- Das PBZ muss generalsaniert werden.
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Das Hochwasser im September 2024 hat das Pflege- und Betreuungszentrum (PBZ) Tulln stark beschädigt (MeinBezirk berichtete).
TULLN. Aufgrund der Schäden sind umfassende Bau- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich, die während des laufenden Betriebs nicht durchgeführt werden können. Daher wird eine Übersiedlung der Wohnbereiche an andere Standorte vorbereitet – unter besonderer Berücksichtigung der Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Aktuelle Situation und Herausforderungen
Der Betrieb des PBZ Tulln ist derzeit gesichert, doch mittelfristig müssen Teile des Gebäudes generalsaniert oder erneuert werden. Eine der größten Herausforderungen ist das eindringende Grundwasser in den Keller, wo essenzielle Infrastruktur des Hauses untergebracht ist. Zwar wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um den Pflegebetrieb aktuell ohne Einschränkungen aufrechtzuerhalten, doch parallel dazu wird ein umfassendes Sanierungskonzept entwickelt. Ziel ist es, langfristig bestmögliche Rahmenbedingungen für die Betreuung und Pflege zu schaffen.
Die Schäden durch das Hochwasser haben erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner. Personen, die ihre Zimmer aufgrund der Wassereinbrüche verlassen mussten, haben ihre vertraute Umgebung und ihr Sicherheitsgefühl verloren. Die geplante Übersiedlung soll ihnen wieder Stabilität und ein neues Zuhause bieten.

- Außenansicht des PBZ Tulln.
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„Das Gebäude lässt eine weitere Nutzung ohne deutliche Einbuße an Lebensqualität nicht zu. Wir möchten ein wirkliches Zuhause bieten, in dem man gerne lebt und lacht. Sicheres und frohes Leben haben Vorrang und das können wir auf Dauer im bestehenden Gebäude nicht bieten“, erklärt Gregor Kopa, kaufmännischer Direktor des Pflege- und Betreuungszentrums Tulln, die Notwendigkeit der Übersiedlung.
Übersiedlungskonzept und neue Standorte
Die Übersiedlung wurde sorgfältig geplant und mehrere Stellen sind in den Prozess eingebunden. Der aktuelle Zeitplan sieht folgende Maßnahmen vor:
- Weißen Hof, Klosterneuburg: Ab Juni 2025 entstehen dort in Zusammenarbeit mit der AUVA 24 Plätze für rehabilitative Übergangspflege und 22 Langzeitpflegeplätze.
- PBZ Korneuburg: Durch eine Erweiterung kann das 2024 neu errichtete Pflege- und Betreuungszentrum ab Juli 2025 zusätzlich 36 Langzeitpflegebewohnerinnen und -bewohner aus Tulln aufnehmen.
- Universitätsklinikum Tulln: Ab August 2025 stehen dort Räumlichkeiten für 17 Schwerstpflegepatientinnen und -patienten zur Verfügung.
- Landesklinikum Klosterneuburg: Ab September 2025 werden dort 15 Hospizplätze bereitgestellt.
- Transparente Kommunikation und Einbindung aller Beteiligten
Um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten, wurden sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige über die geplanten Maßnahmen informiert. „Wir sind bestrebt, sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommenden Wochen und Monaten die individuell bestmögliche Lösung zu finden. Persönliche Gespräche und eine transparente Kommunikation sind ein essenzieller Bestandteil des gesamten Prozesses“, betont Franz Laback, MBA, Geschäftsführung der Gesundheit Region Mitte GmbH.

- Das PBZ Tulln innen.
- Foto: PBZ Tulln
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Zukunftsorientierte Lösungen für die Region
Das langfristige Ziel ist es, den steigenden Bedarf an Pflegeheimplätzen in der Region nachhaltig zu sichern. In enger Zusammenarbeit mit dem Land Niederösterreich, der NÖ Landesgesundheitsagentur und der Leitung des PBZ Tulln wird bereits an einem umfangreichen Bauvorhaben gearbeitet. Damit soll nicht nur eine kurzfristige Lösung für die aktuelle Situation gefunden, sondern eine langfristige Perspektive für eine zukunftsfitte Pflegeinfrastruktur geschaffen werden.
Das Gebäude des integrierten Psychosozialen Betreuungszentrums (PBSZ) war vom Hochwasser weit weniger betroffen. Eine Übersiedlung der dort untergebrachten Personen ist daher nicht erforderlich, sodass der gewohnte Alltag weiterhin aufrechterhalten werden kann.
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