Erste große Liebe endete vor Gericht

- <f>Opfervertreterin Maria Strohmayer</f> auf dem Landesgericht.
- Foto: Probst
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23-Jähriger betonte, dass die "feurige Latina" sexuell niemals "nein" gesagt habe.
BEZIRK TULLN (ip). Kaum zu bremsen war ein 23-Jähriger am Landesgericht St. Pölten bei den Beteuerungen seiner Unschuld im Zusammenhang mit dem Vorwurf, die sexuelle Selbstbestimmung seiner Ex-Freundin verletzt zu haben. Warum ihn die knapp 18-Jährige aus dem Bezirk Tulln belaste, könne er sich nicht erklären, so der Angeklagte gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer.
„Sie war seine erste große Liebe“ erklärte Verteidiger Oliver Ertl und ergänzte, dass es sich bei der jungen Frau um kein schüchternes Opfer handle. „Sie konnte durchaus auch austeilen“, so der Anwalt, der die Schmerzensgeldforderung von Opfervertreterin Maria Strohmayer im Namen seines Mandanten nicht anerkannte.
Messer nachgeworfen
„Wir haben keinen Sex gehabt, wir haben Liebe gemacht“, betonte der 23-Jährige, der seine Ex-Freundin als „feurige Latina“ beschrieb, die ihn auch gestoßen, geohrfeigt und ihm einmal sogar ein Messer nachgeworfen habe. Sexuell habe sie niemals „nein“ gesagt, ihm jedoch anvertraut, dass sie von ihrem Stiefvater vergewaltigt worden sei. „Ich war wirklich am Boden zerstört“, schilderte er die Situation, als seine Ex mit ihm Schluss machte.
Nachdem sich das Paar via Facebook kennen gelernt hatte, begann im Mai 2016 eine Beziehung, in der Streit und Handgreiflichkeiten immer häufiger vorkamen. Im März 2017 hielt es die Frau an ihrer Arbeitsstelle nicht mehr aus und im folgenden Gespräch mit ihrem Vater „ist dann an einem Tag alles aus ihr herausgebrochen“, erzählte dieser. Er habe sich nicht mehr zu helfen gewusst und habe an die Jugendfürsorge gewendet. Zur Sprache kam dabei auch, dass der Beschuldigte zwar ohne Gewalt, aber auch gegen den Willen der Frau Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt habe. Aufgrund von Schmerzen habe sie ihn mehrfach gebeten, sie in Ruhe zu lassen.
Loch in Türe geschlagen
Im Zeugenstand forderte der Vater auch 100 Euro von dem Angeklagten. Dieser akzeptierte und bekannte sich zur Sachbeschädigung in der Wohnung des Mannes schuldig. Er habe im Zuge eines Streits mit der 18-Jährigen mit der Hand ein Loch in die Türe geschlagen und ein Regal aus der Verankerung gerissen, bestätigte der 23-Jährige.
Wais-Pfeffer verurteilte ihn diesbezüglich seinem Einkommen entsprechend zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je vier Euro (25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). Vom Sexualdelikt wurde der Mann im Zweifel freigesprochen. Es stehe Aussage gegen Aussage, so die Richterin, für die die 18-Jährige auch nicht uneingeschränkt glaubwürdig erschien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.



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