ÖAMTC warnt
Bis zu 10.000 Euro Strafe für falsch gesicherten Christbaum

- Foto: ÖAMTC/Wilhelm Bauer
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ÖAMTC warnt: Bis zu 10.000 Euro Strafe können bei unzureichender Ladungssicherung drohen.
BEZIRK. "Der Christbaum ist wie jede andere Ladung beim Transport zu sichern. Er muss so verwahrt werden oder durch geeignete Mittel gesichert sein, dass er die im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten kann und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wird", weiß Bernhard Schilcher, Bezirksinspektor Tulln. Zum normalen Fahrbetrieb ist auch eine Notbremsung zu zählen, bei welcher der Baum nicht verrutschen sollte und keine Lichter, Blinker oder Sichtflächen abgedeckt werden. Die Sicherung selbst kann am Fahrzeugdach oder im Innenraum erfolgen. Der Baum sollte mit Zurrgurten gegen Herabfallen oder Verrutschen gesichert werden.

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Ragt der Baum um mehr als einen Meter über den vordersten oder hintersten Punkt des Kraftfahrzeuges hinaus, so müssen die äußersten Punkte den anderen Straßenbenützern als Langgutfuhre gut erkennbar gemacht sein.
Bis zu 10.000 Euro Strafe fällig
Die Behörde kann bei einer Anzeigeerstattung wegen mangelnder Ladungssicherung Strafen bis zu Euro 10.000 verhängen. "Weiters ist die unsachgemäße Ladungssicherung auch ein Vormerkdelikt und wird im Führerscheinregister eingetragen. Bei Unfällen mit verletzten Personen wird eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft gelegt. Bei Unfällen mit tödlichem Ausgang kann sogar eine Freiheitsstrafe vom Gericht verhängt werden", so Schilcher.
Tipps fürs Fahrrad
Für kürzere Strecken ist auch der Heimtransport des Weihnachtsbaumes mit dem Lastenrad oder einem Fahrrad mit Anhänger möglich. Auch dabei muss das Ladegut gesichert sein. "Der Baum darf weder die Sicht des Radelnden stören, noch sich selbständig machen. Daher muss der Baum gut verzurrt werden“, sagt die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Verursacht man beim Transport einen Schaden, etwa an parkenden Fahrzeugen, ist dieser im Regelfall durch eine Privathaftpflichtversicherung des Fahrradfahrenden gedeckt. Beim Transport mit Bus, Bahn oder U-Bahn rät die Juristin, sich vorher die Förderbedingungen des Unternehmens anzusehen oder den Betreiber zu kontaktieren, ob und unter welchen Bedingungen (zum Beispiel außerhalb der Stoßzeiten) die Mitnahme möglich ist.
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