Begegnungszone Brüdergasse: Parken ist hier verboten

- Sebastian Kernstock und Sandra Brinnich vor dem Schild: Begegnungszone
- Foto: Zeiler
- hochgeladen von Karin Zeiler
Tulln: Für ein faires Miteinander aller Verkehrsteilnehmer
TULLN. Beschwerden von Anrainern über parkende Autos in der Brüdergasse haben die Polizei Tulln veranlasst, aufzuklären, was grundsätzlich in der Begegnungszone erlaubt ist und was nicht.
Dazu trafen sich Sandra Brinnich und Sebastian Kernstock mit den Bezirksblättern Tulln vor Ort: "Hier zu parken ist verboten", klärt Brinnich auf. "Parken ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt. In einer Begegnungszone nehmen alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht – egal ob Fußgänger, Rollschuhfahrer oder Autos die Fahrbahn benutzen", fügt Kernstock hinzu.
Wie es mit dem Halten aussieht? Kurzes "Aussteigen lassen" ist erlaubt – die Bezirksblätter haben beim Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) nachgefragt: "Für das Halten gibt es in Begegnungszonen keine speziellen Regelungen. Es
gelten somit die Bestimmungen nach§ 23 und § 24 StVO 1960", informiert Peter Trimmel, Verkehrstechnik, KFV Sicherheit-Service GmbH. Auf den Punkt gebracht, Halten ist zehn Minuten erlaubt.
Zur Sache:
Die Begegnungszone ist seit 31. März 2013 ein offizielles Werkzeug der Verkehrsgestaltung, sie ist eine Verkehrsfläche für alle und soll den öffentlichen Raum beruhigen und lebenswerter machen.
Mehr Infos zur Begegnungszone finden Sie auf der Website des Kuratorium für Verkehrssicherheit.
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