VOR GERICHT
Asbestbelastung durch unsachgemäße Entsorgung im Bezirk Tulln

- Verteidiger Josef Gallauner erzielte außergerichtliche Einigung: Geldbußen für die Beteiligten.
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Cornelia Baumann
Unsachgemäßes Vorgehen bei Abbrucharbeiten: Asbesthaltiges Eternitdach nicht fachgerecht entsorgt, Folgeschaden von 110.000 Euro
BEZIRK TULLN (ip). „Eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit einer größeren Zahl von Menschen“ sei laut Staatsanwalt Thomas Korntheuer Anfang Oktober 2018 bei einem unsachgemäßen Abbruch eines Hauses im Bezirk Tulln gegeben gewesen, als das asbesthaltige Eternitdach gemeinsam mit den restlichen Trümmern des Hauses auf einem riesigen Schutthaufen landete.
Zwei Bauherren (33 u.31 J.), der Abbruchunternehmer (52 J.), sowie ein Erdbau- und Transportunternehmer (24 J.) mussten sich am Landesgericht St. Pölten der Verantwortung stellen, nachdem im betroffenen Areal eine zigfache Überschreitung der Grenzwerte gemessen wurden.
Außergerichtliche Einigung durch Geldbuße
Asbestfasern sind brandgefährlich, meinte der Richter, sah jedoch in Geldbußen die Möglichkeit der außergerichtlichen Erledigung. Während drei Angeklagte je 140 Tagessätze, ihren Einkommen entsprechend von 15, 60 und 30 Euro ausfassten, kam der 24-jährige Mandant von Verteidiger Josef Gallauner seinem Schuldanteil entsprechend mit 120 Tagessätzen zu je 14 Euro davon.
Eine Schadensgutmachung fand bereits vorab durch die Abtragung des kontaminierten Materials statt, wobei den Verantwortlichen für insgesamt 600 Tonnen Schutt und Erdreich Kosten in Höhe von 110.000 Euro entstanden.
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