Skigebiet Gaissau-Hintersee
Kein Geld für Konkurs in Gaissau-Hintersee
Das Skigebiet Gaissau-Hintersee verfügt für ein Konkursverfahren zu wenig Eigenvermögen. Masseverwalter prüft weitere Vorgangsweise. Geleaste Pistenraupen dürfen abtransportiert werden.
GAISSAU-HINTERSEE. Die Skischaukel Gaissau-Hintersee kommt nicht aus den Medien. Erst vergangenen Freitag, 2. September wurde vom Salzburger Landesgericht das dritte Konkursverfahren über Eigenantrag in nur fünf Jahren über die Gaissau Hintersee Bergbahnen GmbH.
Kein Vermögen für Konkurs
Der zuständige Masseverwalter musste bereits am 6. September bekanntgeben, dass für ein Konkursverfahren kein ausreichendes Vermögen vorhanden sei. Betrieben wurde das Schigebiet Gaißau-Hintersee von dem 100 Prozentigen Gesellschafter der Eibl Holding GmbH, über die derzeit selbst ein Konkursverfahren läuft.
Laut dem KSV1870 sind auf der Passiva-Seite des Skigebietes 1,2 Millionen Euro. Diese Schulden gehen auf unbezahlte Lohnkosten, offene Pachtzahlungen und unerledigte Rechnungen zurück. Als Aktivposten werden die Schilifte und sonstige Sachanlagen angegeben. Somit ist laut dem KSV1870 nicht genügend Vermögen für einen Konkurs vorhanden.
Zur Vorgeschichte
Bereits am 16.01. 2017 wurde am Landesgericht Salzburg von der Gaissauer Bergbahn GmbH, ein Sanierungsverfahren eröffnet. Damals waren 90 Gläubiger mit anerkannten Forderungen von rund EUR 2,6 Mio. betroffen. Beendet wurde das Verfahren mit der Annahme einer 30 Prozent Sanierungsplanquote, die auch erfüllt wurden.
Dieser Insolvenz folgte neuerlich ein Konkursverfahren der Gaissauer Bergbahn GmbH per 24.10.2019 beim Landesgericht Salzburg. Rund 40 Gläubiger hatten 2019 anerkannten Forderungen von rund EUR 550.000. Dieses Verfahren wurde mit einer Verteilungsquote von rund 54 Prozent abgeschloßen.
Pistenraupen durften abgeholt werden
Vor kurzem herrschte in Krispl große Aufregung, als bei einer versuchten "Geheimoperation" in der nacht Pistenraupen abtransportiert wurden. Aufmerksame Anrainer schritten hier gegen den Abtransport ein. Mittlerweile liegt laut dem Landesgericht Salzburg ein ein Bescheid über den genehmigten Abtransport für insgesamt drei geleaste Pistenraupen vor.
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