Landtagswahl Salzburg 2023
Morgen ist es soweit: Landtagswahl Salzburg 2023

Tennengauer Kandidatenhearing für die Salzburger Landtagswahl 2023 | Foto: RegionalMedienSalzburg
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Die Landtagswahl Salzburg 2023 findet am Sonntag, den 23. April statt. Zur Orientierung  ein Überblick über die Aussagen der Bezirkskandidaten des Tennengaus bei den vergangenen Kandidatenhearings sowie Basiswissen zur Landtagswahl Salzburg 2023. 

HALLEIN/OBERALM. Der Wahlsonntg für die Landtagswahl Salzburg 2023 ist nur noch einige Stunden entfernt. Die Parteien führen ihre letzten Wahlgespräche mit den Bürgern. Die Redaktion der RegionalMedien Salzburg, (Bezirksblätter Tennengau, meinBezirk.at) haben in den vergangenen Wochen Kandidatenhearings durchgeführt. 

Die Bezirksblätter Tennengau stellten dabei bezirksbezogene Fragen in den Bereichen Verkehr, Umwelt und Verwaltung. Hier noch einmal ein letzter Überblick über die Meinungen der einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen.

Die einzelnen Kandidatenhearings

Tennengauer Kandidatenhearing für die Salzburger Landtagswahl 2023 | Foto: RegionalMedienSalzburg
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4. April: Patrick Prömer (MFG) und Astrid Hurtado Herrera (WIRS)

Tennengauer Kandidaten im Vergleich

 

5. April: Kay-Michael Dankl (KPÖ Plus) und Sonja Wieser-Kracher (Neos)

Die Tennengauer Kandidaten im Interview: KPÖ und NEOS

 

10. April: Kimbie Humer-Vogel (Grüne) und Roland Meisl (SPÖ)

Tennengauer Kandidatenhearing: SPÖ und Grüne

20. April: Johann Schnitzhofer (ÖVP) und Marlies Steiner-Wieser (FPÖ)

Tennengauer Kandidatenhearing: ÖVP und FPÖ

Basiswissen zur Landtagswahl 2023

Laut dem Landes-Medienzentrum (LMZ) gibt es bei der Lantagswahl 2023 am morgigen Sonntag, den 23. April 386.947 Wahlberechtigte. Die Wahlbeteiligung wird dabei darüber entscheiden, wie viele Stimmen eine Partei erhalten muss, um die Fünf-Prozent-Hürde zu meistern und damit den Einzug in den Landtag zu schaffen.

Auf Basis einer angenommenen Wahlbeteiligung von 65 Prozent und einer Anzahl an ungültigen Stimmen von rund einem Prozent, wie bei der letzten Landtagswahl 2018, würde diese geschätzte Hürde bei rund 12.500 Stimmen liegen.

Eine einhundertprozentige Wahlbeteiligung

„Würden alle Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben, dann würde die Anzahl der nötigen Stimmen für den Einzug in den Salzburger Landtag bei knapp mehr als 19.000 liegen", erklärte Gernot Filipp, Leiter der Landesstatistik

in einem Kommuniqué des Landes.

"In der Praxis liegt die Wahlbeteiligung jedoch klar darunter, bei der Landtagswahl im Jahr 2018 waren es 65 Prozent“ so der Statistiker.

Stimmzettel zur Salzburger Landtagswahl am 23. April 2023 | Foto: Land Salzburg/Martin Wautischer
  • Stimmzettel zur Salzburger Landtagswahl am 23. April 2023
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Grundmandat auf Bezirksebene

Unabhängig von der Fünf-Prozent-Hürde kann eine Partei laut dem LMZ im ersten Ermittlungsverfahren auch ein Grundmandat auf Bezirksebene erreichen. Die Anzahl der Grundmandate pro Wahlkreis berechne sich ob der Einwohnerzahl.

„Dafür waren bei der letzten Landtagswahl zwischen rund 6.000 Stimmen (Stadt Salzburg) und 7.800 Stimmen (Pongau) notwendig. Dies würde einem Stimmanteil von rund 11 Prozent (Stadt Salzburg) beziehungsweise 20 Prozent (Pongau) entsprechen. Im Lungau müsste eine Partei sogar 50 Prozent der Stimmen erreichen, um sich auf diesem Weg ein Grundmandat zu sichern“, erklärte Filipp.

Im Tennengau kann in den 13 Gemeinden des Bezirkes Hallein gewählt werden. Zu beachten ist, das die Wahlkarten bereits bei der Wahlbehörde am Wahltag (23. April) eingelangt sein muss. Dies ist per Postweg oder direkter Abgabe beim Wohngemeindeamt möglich. Am Wahltag ist nur eine Abgabe bei der Wohngemeinde direkt möglich. Beispiel: ist der Wohnsitz in Rußbach kann die Wahlkarte nicht in Puch abgegeben werden. 

Michael Bergmüller ist Leiter der Landeswahlbehörde: „Wenn ich die Briefwahlkarte zur Post gebe, muss ich den Postweg einplanen. Ich würde sie spätestens am Mittwoch zur Post geben. Wenn ich nicht die Post in Anspruch nehme, muss ich selbst dafür sorgen, dass sie rechtzeitig bei der Gemeinde einlangt. Ich kann sie selbst hinbringen oder einen Boten nutzen, der sie zur Gemeinde bringt.“

Briefwähler müssen das unterschriebene Kuvert bis Wahlschluss zur Gemeinde befördern – ob mit der Post oder via persönlicher Abgabe. Der Postweg ist zu berücksichtigen und muss zum Sonntag eingelangt sein | Foto: Martin Schöndorfer, 2023
  • Briefwähler müssen das unterschriebene Kuvert bis Wahlschluss zur Gemeinde befördern – ob mit der Post oder via persönlicher Abgabe. Der Postweg ist zu berücksichtigen und muss zum Sonntag eingelangt sein
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Änderungen beachten

Diese Änderung betrifft nur die Personen, die für den 23. April eine Wahlkarte beantragt haben. Noch bei der letzten Landtagswahl vor fünf Jahren konnten Personen beispielsweise aus Oberalm ihre Wahlkarte am Wahlsonntag in einem beliebigen Wahllokal der 119 Salzburger Gemeinden abgeben – also auch im Lungau oder im Pinzgau. Das ist heuer nicht mehr möglich.

Sonntag werden alle Karten gezählt

Erstmals werden heuer schon am Wahlsonntag alle Stimmen ausgezählt. Damit soll das endgültige Ergebnis noch am Wahltag feststehen. Bisher kam das amtliche Endergebnis immer etwas später, weil am Montag nach der Wahl die Briefwahl-Stimmen erst in die jeweiligen Hauptwohnsitzgemeinden übermittelt werden mussten, ehe sie ins Endergebnis einfließen konnten.

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