Kuhurteil Pinnistal
Urteil zur tödlichen Kuhattacke vom OGH bestätigt
Urteil zur tödlichen Kuhattacke im tirolerischen Pinnistal wurde in der letzten Instanz vom OGH bestätigt. Bauern trifft Teilschuld. Mittlerweile gelten neue gesetzliche Bestimmungen.
OBERALM. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Fall der tödlichen Kuhattacke im Tiroler Pinnistal im Jahr 2014 die jeweilige Teilschuld von Landwirt und Hundehalterin bestätigt. Damit bleibt es bei der Entscheidung, die das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) 2019 getroffen hatte.
Begründung
Das Gericht begründete seine Entscheidung um die Mitverantwortung des Landwirtes, mit dem Wissen, das der Bauer über die Gefährlichkeit seiner Mutterkuh hätte haben sollen. Das Todesopfer wiederum habe die Warnschilder und Abstandsregeln ignoriert. Sie hätte als Hundehalterin aber über die Gefahren Bescheid wissen müssen und sich der Situation angepasst verhalten müssen.
Witwer und Sohn erhalten eine Rente
Dem Witwer wurden rund 54.000 Euro und eine monatliche Rente von 600 Euro zugesprochen. Darüberhinaus erhält der Sohn 24.000 Euro sowie eine monatliche Rente in der Höhe von 180 Euro.
Neue rechtliche Bedingungen
Laut Auskunft der Landwirtschaftskammer haben sich inzwischen wichtige rechtliche Vorraussetzungen geändert, um die Almwirtschaft auch künftig zu ermöglichen, ohne dass Bauern mit einer Klageflut rechnen müssen. So wurde unter anderem die Eigenverantwortung von Almbesuchern gestärkt und klare Verhaltensregeln festgelegt. Änderungen im Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Almschutzgesetz sind getroffen worden. Darüber hinaus gibt es eine Versicherungslösung, die die Bauern im Ernstfall zusätzlich absichert.
Tödliche Attacke
Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal (Seitental des Stubaitals) eine 45-jährige Deutsche, die mit ihrem Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt erging im Februar 2019 das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess. Im August 2019 hatten sowohl Bauer als auch Witwer, nach einer teilweisen Bestätigung des Erstinstanzlichen Urteils durch das OLG, beim OGH Revision eingebracht.
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