Wer hat sein Gebiss verloren?
Im Fundamt Spittal werden die kuriosesten Dinge abgegeben.
Handys, Brieftaschen, Schmuck, Bankomatkarten oder Schlüsseln – die üblichen Gegenstände, die in Fundbüros abgegeben werden. Doch die Mitarbeiter des Fundamts Spittal müssen manchmal Dinge entgegennehmen, die sie zum Schmunzeln bringen.
„Wir bekamen schon eine Klobrille, eine Zahnprothese, Krücken, einen Kinderwagen, Teppiche und eine Sonnenliege herein“, sagt Margit Jesic. Ihr Kollege Andreas Brunner erzählt weiter: „Einmal hat jemand eine Wollmütze voll mit Schmuck und Damenunterwäsche abgegeben.“
Die Fundgegenstände werden archiviert und ein Jahr lang aufbewahrt. Wenn sich der Eigentümer nicht meldet, darf der Finder den Gegenstand behalten (siehe unten).
Doch manchmal kommen auch vermeintliche Eigentümer ins Fundbüro. „Einmal hat jemand gefragt, ob wir irgendein Handy für ihn hätten“, so Jesis. Doch so einfach geht es nicht. „Wenn jemand etwas abholen möchte, dann muss er genau erklären können, wie der Gegenstand aussieht mit sämtlichen Details“, sagt Brunner.
Versteigerung
Für nicht abgeholte Fahrräder findet jedes Jahr eine Versteigerung statt, deren Erlös dem Sozialamt für „Essen auf Rädern“ zugutekommt.
Doch im Spittaler Fundamt werden auch schöne Geschichten geschrieben, wie der Fall eines abgegebenen Eherings zeigt. „Da im Ring Hochzeitsdatum und Vorname eingraviert sind, haben wir alle Standesämter im Bezirk angeschrieben, ob an diesem Datum jemand mit demselben Vornamen geheiratet hat. So konnte die glückliche Besitzerin ausgeforscht werden“, erzählen die beiden.
Man muss im Fundamt also auch ein wenig Detektiv spielen, um die Eigentümer zu finden - wie auch bei verlorenen Kameras. „Wenn diese noch Akkus haben, schauen wir die Bilder durch, ob wir jemanden darauf erkennen. So haben wir schon einige Male den Eigentümer einer Kamera ausforschen können.“
Zur Sache:
Wenn jemand einen Gegenstand findet und im Fundamt abgibt, steht dem Finder ein Finderlohn von zehn Prozent zu (außer man verzichtet darauf).
Hat sich nach einem Jahr der Eigentümer des Gegenstands noch nicht gemeldet, darf der Finder den Gegenstand behalten (auch hier kann man verzichten).
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