Steuertipp
Ein Job-Rad bringt (Steuer-)Vorteile!

- Maria Neulinger vom Wirtschaftstreuhänder Weinzinger und Partner erklärt, wie die Anschaffung eines Dienstrades für die Arbeit abgewickelt wird.
- Foto: Steuerkanzlei Weinzinger
- hochgeladen von Judith Kunde
Maria Neulinger von Wirtschaftstreuhänder Weinzinger und Partner Steuerberater GmbH erklärt, wie sich der Erwerb eines Dienstrades steuerlich abwickeln lässt.
"Der Dienstnehmer wählt beim Leasing-Anbieter sein Wunschrad selbst aus. Die Rahmenbedingungen werden vorab vom Dienstgeber festgelegt. Infrage kommen sowohl klassische Fahrräder als auch E-Bikes – beide vorsteuerabzugsfähig. Das Fahrrad kann dienstlich als auch privat genutzt werden und stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug dar. Für die Rückzahlung wird eine umsatzsteuerpflichtige Nutzungsgebühr vereinbart, die durch Gehaltsumwandlung vom Bruttobezug abgezogen wird. Dabei darf der KV-Mindestlohn nicht unterschritten werden! Dieser Betrag verringert zudem das steuerpflichtige Einkommen. Die Nutzungsdauer ist frei wählbar, es sei denn, das Unternehmen nimmt eine Klimaförderung in Anspruch. Die Anschaffungskosten sind abschreibungsfähig. Infos über Fördermöglichkeiten unter www.umweltfoerderung.at. Nach vollständiger Bezahlung des Restwertes geht das Eigentum an den Dienstnehmer über. Gemäß EStG 1988 § 16 Abs. 1 Z6, lit. B steht zudem das Pendlerpauschale zu."
Wirtschaftstreuhänder Weinzinger und Partner Steuerberater GmbH
Passauer Str. 40
4780 Schärding
0043 - 7712 - 2100
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