Arbeiterkammer erkämpft 3.400 Euro für Schärdinger Kellnerin

Einer Kellnerin holte im Streit mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber die Arbeiterkammer zu Hilfe. | Foto: Contrastwerkstatt / Fotolia
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BEZIRK. Kollektivvertragliche Unterentlohnung, unbezahlte Mehrarbeits- und Überstunden sowie fehlende Nachtzuschläge: Mit Hilfe der Arbeiterkammer kam eine Kellnerin aus dem Bezirk Schärding zu ihrem Recht und zu einer Nachzahlung von mehr als 3.400 Euro. Sie konnte anhand ihrer Arbeitszeitaufzeichnungen glaubhaft beweisen, dass sie mehr als die vereinbarten 20 Stunden und vorwiegend auch in der Nacht gearbeitet hatte.

Die Kellnerin war etwa ein Jahr lang bei einem Wirtshaus im Bezirk Schärding für 20 Stunden teilzeitbeschäftigt. Einen großen Teil ihrer Arbeit erbrachte sie im dazugehörigen Pub – daraus resultierte die große Anzahl an Mehrarbeits- und Überstunden sowie die häufige Nachtarbeit. Diese konnte sie mit ihren akribischen Arbeitszeitaufzeichnungen ganz klar nachweisen und belegen. Die gebürtige Ungarin hatte in ihrer früheren Heimat eine Berufsausbildung gemacht, die gemäß eines österreichisch-ungarischen Berufsabkommens auch hierzulande anerkannt werden muss. Obwohl die Arbeitnehmerin ihren Chef am Beginn des Arbeitsverhältnisses über ihre Ausbildung informiert hatte, stufte er sie in die Lohngruppe 5 und damit zu niedrig ein.

Die Arbeitnehmerin ließ ihre Ansprüche in der Arbeiterkammer berechnen und setzte dem Wirtshausbetreiber ein Ultimatum: Wenn er seine Schulden nicht binnen zehn Tagen begleiche, werde sie vorzeitig und berechtigt aus dem Arbeitsverhältnis austreten. Dieser Forderung kam ihr Chef nicht nach – daher schaltete die Frau die Arbeiterkammer ein. Diese erklärte im Namen der Kellnerin den berechtigten Austritt und erneuerte ihre Forderungen.

Auch der Arbeitgeber wandte sich an seine Interessenvertretung. Diese konterte der AK: Die Arbeitszeitaufzeichnungen seien falsch, die Frau habe nie in der Nacht gearbeitet. Zudem habe sie ihren Chef nicht über ihre in Ungarn erworbene Ausbildung informiert. Dennoch sei er an einer außergerichtlichen Einigung interessiert. Das Vergleichsangebot entsprach aber nicht annähernd dem Wert der unbezahlten Arbeitsleistung. Darum blieb der Abeiterkammer nichts anderes übrig, als mit einer Klage zu drohen – das wurde dem Gastwirt zu heiß. Er erklärte sich bereit, die offenen Ansprüche in vollem Umfang zu begleichen und zahlte der Frau die ihr zustehenden 3400 Euro nach.

„In diesem Fall zeigt sich, wie in manchen Betrieben mit Mehrarbeit und Überstunden umgegangen wird. Alleine in Oberösterreich werden den Arbeitnehmern jährlich rund 150 Millionen Euro an Überstundenentgelten vorenthalten. Das gehört endlich abgestellt“, so Arbeitskammer-Präsident Johann Kalliauer. Er fordert, dass die systematische Vorenthaltung von Überstunden-Entgelten auch strafrechtlich verfolgt werden.

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