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Kleiner Grenzverkehr – ab Mitternacht gelten 3-G-Regeln

- Alles andere als klar ist die aktuelle Regelung des kleinen Grenzverkehrs.
- hochgeladen von David Ebner
Kleiner Grenzverkehr – ab Mitternacht gilt österreichweit neue Verordnung. Laut Gesundheitsministerium gilt für Einreisende aus Deutschland vorgezogene 3-G-Regel.
BEZIRK SCHÄRDING. Nach der Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder vom Dienstag, den kleinen Grenzverkehr ab Mittwoch wieder zuzulassen, soll die österreichische Regelung dazu sehr bald kommen: Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) kündigte am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat eine Verordnung an, die bereits um Mitternacht in Kraft treten soll. Damit solle sichergestellt werden, dass die Österreicher aus Bayern auch wieder zurückkehren dürfen.
Ohne Quarantäne
Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu gegenüber der APA, es sei geplant, "die 3-G-Regel für Einreisende aus Deutschland vorzuziehen". Diese ermögliche eine Einreise mit aktuellem Immunitätsnachweis (geimpft, getestet oder genesen) ohne darauffolgende Quarantäne. "Dieses Vorziehen betrifft Einreisende, die sich in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in Deutschland oder Österreich aufgehalten haben."
BERICHT vom 12. Mai, 12.30 Uhr:
Der Landeskrisenstab warnt – keine Veränderung bei geltender COVID-19-Einreiseverordnung in Österreich.
Der Landeskrisenstab weist dringend darauf hin, dass in Österreich nach wie vor die aktuelle COVID-19-Einreiseverordnung gültig ist. Hier kommt es offensichtlich immer wieder zu anderslautenden Informationen. Für den kleinen Grenzverkehr gilt: Nur auf bayerischer Seite ist mit heute (12. Mai) 0:00 Uhr eine Allgemeinverfügung in Kraft getreten, nach der Personen, die sich bis zu 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in den Freistaat Bayern einreisen, von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. In Österreich gibt es derzeit noch keine Änderungen. „Es liegt uns derzeit weder eine Aufhebung, noch eine Änderung der aktuellen Gesetzeslage zur COVID-19-Einreiseverordnung des Bundesministeriums vor. Daher gilt weiterhin die aktuelle österreichische COVID-19-Einreiseverordnung“, informiert Krisenstabsleiterin Carmen Breitwieser und ersucht vor allem auch Bewohner im Grenzgebiet dringend von Einkaufsfahrten ins jeweilige Nachbarland abzusehen.
Von Einkaufsfahrten absehen
„Wir müssen dringend um Einhaltung der geltenden Maßnahmen (wie bisher Vorlage eines gültigen negativen Antigen- oder molekularbiologischen Tests oder ärztlichen Zeugnisses) ersuchen, um die Eindämmung der Pandemie nicht zu gefährden und eine Quarantäne zu vermeiden. Auch freies Einkaufen ist damit bis auf weiteres NICHT möglich. Sobald es Änderungen zur aktuellen Einreiseregelung gibt, werden wir darüber informieren“ so Breitwieser.






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