Klinikum Schärding
Gesundheitschecks und Masken bleiben

Trotz Lockerungen bleiben am Klinikum Schärding Gesundheitschecks und Maskenpflicht. | Foto: Klinikum Schärding
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Seit 16. Dezember sind die 3G-Regelungen für Krankenhäuser und Pflegeheime abgeschafft. Am Klinikum Schärding zeigt man sich darüber erleichtert. Dennoch bleiben einige Maßnahmen. 

SCHÄRDING. Laut Verordnung des Gesundheitsministeriums, die vorerst bis Ende Februar 2023 gilt – ist die 3G-Regel für Besucher, Patienten und Mitarbeiter in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen beziehungsweise anderen Gesundheitseinrichtungen Geschichte. Laut der Verordnung haben die einzelnen Bundesländer allerdings die Option, die 3G-Regel oder eine Testpflicht beizubehalten. Die BezirksRundSchau wollte es genauer wissen und hat beim Krisenstab des Landes OÖ nachgefragt, wie man in Oberösterreich mit der neuen Regelung umzugehen gedenkt. Dazu heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme: "In Oberösterreich werden die Bestimmungen der 4. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ab Inkrafttreten selbstverständlich gelten. Das heißt Entfall 3G aber weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Eigene, strengere Maßnahmen sind nicht vorgesehen."

Gesundheitschecks und Masken bleiben

Und was sagt man am Klinikum Schärding zur Aufhebung der Maßnahmen? "Dazu der Kaufmännische Direktor, Thomas Diebetsberger: "Der Entfall der 3G-Regel stellt einen logischen Schritt in der aktuellen Pandemie-Entwicklung dar. Es ist dies freilich eine Erleichterung, wiewohl wir schon auch noch sorgsam mit Corona umgehen müssen. Der Virus ist noch nicht verschwunden, weshalb auch weiterhin Gesundheitschecks an der Eingangsschleuse durchgeführt werden und weiterhin auch die FFP2-Maskenpflicht bestehen bleibt. All das hat wegen Corona weiterhin seinen Sinn, wobei aktuell beispielsweise auch noch die Influenza dazukommt."

Besuchsregelung wie gehabt

Aufrecht bleibt auch die derzeitige Besuchsregelung, wonach ein Patient einmal pro Tag von zwei Personen für eine Stunde besucht werden darf.

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