Neue Regelung ab 1. November
Fünf Fragen an Gmundner Rechtsanwälte zu "2,5 G" am Arbeitsplatz

Die Anwälte Maximilian Schneditz-Bolfras und Michael Lindtner. | Foto: Fotoart
  • Die Anwälte Maximilian Schneditz-Bolfras und Michael Lindtner.
  • Foto: Fotoart
  • hochgeladen von Linda Hangweirer

GMUNDEN. Ab 1. November gilt die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, ab Mitte November die 2,5 G-Regel . Die Anwälte Maximilian Schneditz-Bolfras und Michael Lindtner von "SL Rechtsanwälte" in Gmunden beantworten wichtige Fragen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Was bedeutet die 3G Regel am Arbeitsplatz?
Schneditz-Bolfras und Lindtner: Ab dem 1. November gilt am Arbeitsplatz grundsätzlich die 3G-Regel, sofern dort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Bis einschließlich 14.11.2021 kann statt des 3G-Nachweises aber noch eine FFP2-Maske getragen werden (Übergangsfrist).

Gibt es Ausnahmen?
Bei höchstens zwei physischen Kontakten pro Tag im Freien, die jeweils nicht länger als 15 Minuten dauern, gilt die 3G-Regel nicht (zB LKW-Fahrer mit kurzem Personenkontakt beim Be- und Entladen). Auch Mitarbeiter im eigenen Home Office sind von der 3G-Regel nicht betroffen, wohl aber Mitarbeiter, die mobile Dienstleistungen erbringen, wie etwa Installateure.

Welche Pflichten treffen den Arbeitgeber?
Arbeitgeber haben ihre Mitarbeiter über die 3G-Regel zu informieren und deren Einhaltung zu kontrollieren, wobei der konkrete Umfang der Kontrollpflicht u.a. von der Betriebsstruktur abhängt. Ab 51 Mitarbeitern sind zudem ein Covid-19 Beauftragter zu bestellen und ein Präventionskonzept zu implementieren. Permanente Eintrittskontrollen werden jedoch nicht verlangt und darf die Kontrollpflicht auch nicht überspannt werden. Die Einhaltung der Kontrollpflicht ist – unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben – überdies zu dokumentieren. Die Einbindung eines allfälligen Betriebsrats ist ratsam.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter einen 3G-Nachweis verweigert?
Mitarbeiter ohne 3G-Nachweis sind vom Arbeitsort zu verweisen, ein Anspruch auf Home-Office besteht nicht. Ist die Erbringung der Arbeitsleistung nicht möglich, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die beharrliche Verweigerung der Einhaltung der 3G-Regel kann auch eine Entlassung rechtfertigen. Rechtliche Beratung ist in solchen Fällen unbedingt empfehlenswert.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die 3G-Regel?

Arbeitnehmer ohne 3G-Nachweis am Arbeitsort müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 500. Euro rechnen. Arbeitgeber, die gegen die Kontrollpflicht verstoßen bzw. die 3G-Regel nicht durchsetzen, droht eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro.

Bei Fragen stehen Maximilian Schneditz-Bolfras und Michael Lindtner von SL Rechtsanwälte gerne zur Verfügung (www.sl-ra.at; office@sl-ra.at).

Anzeige
Aktion

Gewinnspiel
Mahlzeit verlost 180 tiefgekühlte Hauptspeisen

In Kooperation mit Mahlzeit verlost MeinBezirk insgesamt 180 hochwertige tiefgekühlte Hauptspeisen von Mahlzeit. Jeden Tag ein köstliches Menü genießen, so wird die Weihnachtszeit und der Start ins neue Jahr genüsslich und nicht stressig. Infos unter: www.mahlzeit.co.at LINZ. Gemeinsam mit Mahlzeit – das Menü, das nach Hause kommt, verlost MeinBezirk in der Weihnachtszeit jetzt einen Halbjahresvorrat an hochwertigen tiefgekühlten Hauptspeisen. So bleibt mehr Zeit für die angenehmen Dinge in der...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus dem Salzkammergut auf MeinBezirk.at/Salzkammergut

Neuigkeiten aus dem Salzkammergut als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk Salzkammergut auf Facebook: MeinBezirk Salzkammergut

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Veranstaltungs-Tipps, Partyfotos und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Anzeige
Enerys 50.000 Quadratmeter große Freiflächen-Photovoltaikanlage in Gleinz (Frauental) produziert 6 GWh Strom jährlich. | Foto: Enery
2 2

Energiewende
Ohne Freiflächen geht es nicht

Experten sind sich einig: Österreich schafft die Energiewende nur durch die Errichtung von Freiflächen-PV. Hubert Fechner, Obmann der Technologieplattform Photovoltaik, kommt in einer aktuellen Studie zu einem klaren Ergebnis. Da es laut heimischen Klimazielen bis 2030 einen Zuwachs an Photovoltaik-Energie von bis zu 21 Terawattstunden geben muss, wird das Potenzial auf Gebäuden und anderen Infrastrukturen "keinesfalls ausreichen, um diese Ziele zu erreichen", so der Experte. Potenzial nutzen...

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.