Rotkreuz-Tipps: Erste Hilfe bei Motorrad-Unfällen

Foto ÖRK

Bei Bewusstlosigkeit muss der Helm abgenommen werden!

Wien (Rotes Kreuz) – Viele Zweirad-Freunde nutzen die sonnigen Frühlingstage für einen Motorradausflug. Mit dem Start der Motorradsaison beginnt wieder die Debatte, ob man einem verunfallten Biker den Helm abnehmen soll. „Ein Sturzhelm schützt den Kopf vor Verletzungen, er birgt aber auch die Gefahr des Erstickens, wenn ein Motorradfahrer nach einem Sturz das Bewusstsein verliert“, sagt Rotkreuz-Chefarzt Dr. Wolfgang Schreiber. Ist der Verletzte ohne Bewusstsein, muss der Helm zur Kontrolle der Atmung bzw. zur Sicherung der Atemwege abgenommen werden. „Der Ersthelfer kniet oberhalb des Kopfes, erfasst seitlich mit beiden Händen den Helm und richtet den Kopf des Patienten vorsichtig gerade“, erklärt Schreiber. „Das Visier und der Verschluss werden geöffnet. Dann wird der Helm vom Kopf heruntergezogen, wobei der Kopf im Nacken gestützt wird.“ „Erste Hilfe rettet Leben“, so der Rotkreuz-Chefarzt. „Wir bieten in ganz Österreich Kurse an, in denen die Teilnehmer lernen, was im Notfall zu tun ist. Ich kann nur jedem Menschen raten, das Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen. Denn man kommt leicht in eine Situation, in der man entweder helfen muss, oder selbst Hilfe benötigt.“ Weitere Infos zur Ersten Hilfe auf www.erstehilfe.at
oder bei:

Andreas Reisenauer
Dienstführender Notfallsanitäter
Referent für Aus- und Fortbildung, Ortsstelle Bad Ischl

Mobil: +43 664 8234439

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