Auch Tiere brauchen Vertretung
Ohlsdorferin ist Tierschutz-Ombudsfrau
Seit einem Jahr gibt es beim Land Oberösterreich eine neue Tierschutzombudsfrau: Cornelia Rouha-Mülleder, Veterinärmedizinerin und anerkannte Expertin in den Bereichen Tierhaltung und Tierschutz. Eine erste Bilanz.
OHLSDORF. Die Tierschutzombudsfrau vertritt die Interessen des Tierschutzes und arbeitet weisungsfrei. Dabei kommt der Bewusstseinsbildung zu Themen des Tierschutzes eine ganz besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig tritt die Tierschutzombudsfrau auch als Partei in tierschutzrechtlichen Verfahren auf. „Auch Tiere brauchen eine unabhängige Vertretung. Ich freue mich sehr, dass wir mit Cornelia Rouha-Mülleder so eine anerkannte Expertin in dieser wichtigen Position haben“, sagt Landesrätin Birgit Gerstorfer, politisch verantwortlich für den Tierschutz im Land OÖ.
Rouha-Mülleder hatte diese Funktion bereits in der Zeit von 2005 bis 2010 inne und war seit 2014 Amtstierärztin bei der Oö. Landesregierung. Die 45-jährige Ohlsdorferin ist Trägerin des Forschungspreises für artgerechte Tierhaltung der internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung und war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Tierhaltung und Tierschutz an der Veterinärmedizinischen Universität in Wien.
Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich der Tierschutzombudsstelle ist das Beantworten von Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Tierhaltung und –schutz. Im letzten Jahr hat Rouha-Mülleder knapp 100 schriftliche und rund 400 telefonische Anfragen beantwortet, wobei die meisten (ca. ein Drittel) mit der Hundehaltung zu tun haben.
Die Tierschutzombudsstelle wird auch über die Haltung von Wildtieren von den Behörden informiert werden. Im Jahr 2018 wurde die Haltung von 764 Wildtieren angezeigt, fast die Hälfte waren Reptilien wie Schildkröten und Schlangen (vorzugsweise Kornnatter oder Königspython), gefolgt von Schalenwild und Vögel (Papageien, Greifvögel).
Aufgrund ihrer Parteienstellung ist die Tierschutzombudsstelle auch in Verfahren gegen Tierquälerei (Paragraf 5) nach dem Tierschutzgesetz eingebunden. 61 derartige Verfahren gab es im Jahr 2018. Etwas mehr als die Hälfte betraf die Haltung von Nutztieren (mangelndes Futter/Wasserangebot, stark verschmutzte Liegeflächen). Bei den Heimtieren waren es Fälle wie tierschutzwidriges Zubehör (z.B. Elektrohalsband bei Hunden) oder vernachlässigte Tierhaltung.
Zielsetzung des Tierschutzgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere. „Ich sehe es als ganz wichtige Aufgabe, über tiergerechte Tierhaltung aufzuklären und zu sensibilisieren“, sagt Cornelia Rouha-Mülleder. „Leider entsteht immer wieder Tierleid aufgrund mangelnden Wissens. Auch möchte ich die Menschen ermuntern, Zivilcourage zu zeigen und nicht wegzuschauen, wenn Tieren Leid zugefügt wird.“
Die neue Tierschutzombudsfrau ist auch Gründungsmitglied und Beiratsvorsitzende von „Tierschutz macht Schule“. Dieser Verein vermittelt den Kindern auf spielerische Art einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren. Rouha-Mülleder: „Es ist wichtig dass Kinder früh lernen, Tiere zu verstehen und zu respektieren.“
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