Grundstückbesitzer verweigern Abgabe

Foto: Gemeinde

PINSDORF (jn). Für die zweite Hortgruppe wurde der vom Land bereits genehmigte Finanzierungsplan erläutert. Die Baumeisterarbeiten sind mit € 72.000,- und die Planungskosten mit € 8.000,- veranschlagt, die insgesamt € 80.000,- sollen 2014 mit 26.600,- aus dem ordentlichen Haushalt und die restlichen € 53.400,- im Jahr 2015 mit Landesmittel aufgebracht werden.
Für die Ersatzstraße Steinbichl, die durch die Schließung des ÖBB Überganges Hatschek notwendig wird, weil sonst der gesamte Verkehr durch das Ortsgebiet geleitet würde, wurde mit den Grundbesitzern Kontakt aufgenommen. Dazu haben die Grundbesitzer Schönberger und Loderbauer negative Stellungnahmen abgegeben und weigern sich, dafür ihre Gründe abzutreten. Sie begründen dies u.a. damit, dass Abtrennungen und Verkleinerung in einer kleinlandwirtschaft Existenz gefährdend ist und bessere Alternativen zur Verfügung stünden. Der Grundbesitzer Loderbauer sieht in diesem Projekt eine Grundverschwendung, der ca. 50 St. Vogelbeerbäume und ca. 60 St. Weichselbäume aus seiner Landwirtschaft zum Opfer fallen müssten. Dabei erinnerte GR DI Heinz Frisch an die seinerzeitige Präsentation des ÖBB Projektes, bei der der Vertreter der ÖBB aufgefordert wurde und auch zugesagt hat, den Schranken Hatschek erst nach Fertigstellung einer Ersatzstraße zu schließen – dies war entweder von vorneherein nur eine Beschwichtigung oder eine absichtliche Falschinformation. Auf jeden Fall liegt ein genauer Lageplan für diese geplante Straße während der Amtsstunden beim Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf!
Gegen die neuerliche Baubewilligung vom 13.1.2014 für Horst und Petra Doblmair haben die Anrainer Hirner und Fürtbauer erneut berufen. Im Berufungsbescheid werden den Bauwerbern zahlreiche Bedingungen und Auflagen für ihr Bauvorhaben vorgeschrieben, wonach den Stellungnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung, der Land- und Forstwirtschaftinspektion, der Energie-AG und dem geologisch/geotechnischen Gutachten von DI Dr. Chr. J. Schmid zu entsprechen ist. Beide Berufungen wurden abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid vom Gemeinderat bestätigt.

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