Gilt ab sofort
Bezirkshauptmannschaft Gmunden verkündet Waldbrand-Schutzverordnung
Wie die Bezirkshauptmannschaft Gmunden am 19. Juni bekanntgab, gilt ab sofort eine Waldbrandschutzverordnung für den Bezirk.
SALZKAMMERGUT. Die Verordnung zum Schutz vor Waldbränden für den Bezirk Gmunden ist mit 19. Juni in Kraft getreten und gilt bis 31. Oktober. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Freiheits- und Geldstrafen
Übertretungen dieser Verordnung werden nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975 mit Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.
Quelle: Amtsblatt BH Gmunden
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