Wegen "Lackerl"
Brandflecken am neuen Rollrasen in der Pillergasse
Der neue Rasen in den Baumscheiben der Pillergasse wurde durch Hundeurin "befleckt". Eine Anrainerin tobt.
WIEN/RUDOLFSHEIM-FÜNFHAUS. Kürzlich berichtete MeinBezirk von der engagierten Rudolfsheimerin Gerti Navratil, die einst für ihren blühenden Balkon eine Auszeichnung von der Stadt Wien erhielt. Ihr fielen die verwahrlosten Baumscheiben in der Pillergasse auf, woraufhin die MA 42, Wiener Stadtgärten, rasch reagierte. Prompt wurden Unrat, Müll und wucherndes Unkraut entfernt und durch frischen satt-grünen Rollrasen ersetzt. Dieser Zustand hielt allerdings nicht lange.
Hundebesitzer ließen trotz Absperrung ihre Vierbeiner zum "Lackerl machen" auf den neuen Rasenbereich. Da Hundeurin hohe Konzentrationen von Stickstoff und Salzen enthält, kann dies zu sogenannten "Urinverbrennungen" führen. Diese manifestieren sich oft als gelbe oder braune Flecken auf dem Rasen, wo das Gras verbrannt und abgetötet wird.
"Hirnlose Hundebesitzer"
Navratil zeigte sich über diese Verunstaltung sehr verärgert: "Wie gedankenlos oder besser gesagt hirnlos muss man sein, dass Hundebesitzer die Tiere auf den abgesperrten Flächen zum Gacken und Wischerln genau dort animieren. Wie es dem Rasen geht, zeigen meine Bilder", verlautbarte sie gegenüber MeinBezirk.
Die Bezirksvorstehung Rudolfsheim-Fünfhaus hat aufgrund der Brandflecken durch Hundeurin umgehend mit den zuständigen Fachdienststellen der Stadt Wien Kontakt aufgenommen. "Die Waste Watcher werden den betroffenen Bereich der Pillergasse in Zukunft verstärkt kontrollieren und alle Verstöße gegen das Wiener Reinhaltegesetz strafen", versicherte der Vorsitzende des Umweltausschusses, Gerhard Graf (SPÖ).
Werden Absperrungen ignoriert und man wird dabei zum Beispiel von einem der "Waste Watcher" ertappt, kann das teuer werden: Seit 1. Februar 2008 ist nämlich das Wiener Reinhaltegesetz in Kraft. Dieses Gesetz verbietet Verunreinigungen im öffentlichen Raum und erlaubt eine öffentliche Aufsicht durch die sogenannten Waste Watcher.
Sie dürfen abmahnen, Organstrafen von 50 Euro verhängen und Anzeigen erstatten, die bis zu 2.000 Euro kosten können. Abfall aus dem Auto werfen kostet übrigens mindestens 100 Euro.
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