Dritter Rechtsgang
Mordversuch im Bezirk Schärding wird erneut verhandelt
Bereits zum dritten Mal wird ab Montag, 9. September 2024, am Landesgericht Ried ein versuchter Mord im Bezirk Schärding aus dem Jahr 2022 verhandelt.
BEZIRK SCHÄRDING/ RIED. Rückblick: Im August 2022 soll eine damals 32-Jährige ihren Ehemann mittels Substanzen im Gulasch sediert und anschließend versucht haben, ihm mit einer Rasierklinge oder einem ähnlichen scharfen Gegenstand die Kehle durchzuschneiden. Der Schnitt war Gott sei Dank nicht tief genug und das Opfer überlebte dank Not-Operation. Vor dieser Tat soll die Beziehung des Paares mit vier gemeinsamen Kindern ein ständiges Auf und Ab gewesen sein. Überforderung und ein kränkendes Verhalten des Opfers gegenüber der Angeklagten soll sie zur Tat veranlasst haben. In beiden bisher erfolgten Prozessen bekannte sich die heute 33-Jährige für nicht schuldig und belastete ihre damals 13-jährige Tochter als Täterin.
Dritter Rechtsgang
Ab Montag, 9. September 2024, wird das Verfahren im dritten Rechtsgang am Landesgericht Ried mit Richter Stefan Kiesl durchgeführt. Im ersten Rechtsgang im Frühjahr 2023 gingen die Geschworenen davon aus, dass die Angeklagte die Täterin war, verneinten jedoch mehrheitlich den Mordvorsatz und kamen zu einem Schuldspruch wegen Körperverletzung. Die Berufsrichter waren überzeugt, dass diese Entscheidung falsch ist und setzten die Entscheidung der Geschworenen aus. Der Oberster Gerichtshof wies den Akt zur neuerlichen Verhandlung dem Landesgericht Ried zu. Im zweiten Rechtsgang – dieser erfolgte vor etwas mehr als einem Jahr – kam es zu einem Schuldspruch wegen Mordversuchs. Bei einem Strafrahmen von zehn bis zu lebenslang wurde die Angeklagte nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Der Oberste Gerichtshof hob dieses Urteil allerdings mit der Begründung auf, dass einem Beweisantrag auf Einvernahme eines Zeugen aus Tschechien vom Gericht zu Unrecht nicht stattgegeben wurde und verwies das Verfahren zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Landesgericht Ried. Bei diesem Zeugen handelt es sich um einen jugendlichen Verwandten, der sich zum Tatzeitpunkt im Haus der Familie befand. Im ersten Rechtsgang verweigerte er zulässigerweise die Aussage.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.