Lehre heißt Verantwortung
Die Rechte und Pflichten als Lehrling

- Wenn man seinen Pflichten nicht nachkommt, kann es sogar passieren, dass man seine Lehrstelle verliert.
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Lehrlinge haben Rechte und müssen diese kennen – doch gibt es auch Pflichten zu erfüllen.
OÖ. Grundsätzlich dürfen alle Personen, die ihre neunjährige Schulpflicht abgeschlossen haben, eine Lehre beginnen. Bei den Rechten von Lehrlingen ist es wichtig zu unterscheiden, ob es sich um einen Jugendlichen oder Erwachsenen handelt, denn bis zum 18. Lebensjahr redet man von Lehrlingen mit besonderen Schutzbedürfnissen, die einige spezielle Rechte besitzen. Zu den wichtigsten Rechten der Lehrlinge gehören das Recht auf Ausbildung, auf Arbeit sowie auf Freizeit, also Urlaub. Auch eine Lehrlingsentschädigung in Form von regelmäßigem Lohn steht einem Lehrling zu. Für den Besuch der Berufsschule haben Lehrlinge das Recht auf Freistellung. Sollten die Internatskosten höher sein als die Lehrlingsentschädigung, dann wird der Differenzbetrag ausbezahlt.
Pflichten auf keinen Fall vernachlässigen
Als Lehrling sollte man aber nicht nur seine Rechte, sondern auch seine Pflichten kennen. Der regelmäßige Besuch der Berufsschule und das Vorweisen der Zeugnisse zählt genauso dazu, wie die Bewahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Ausbildungsbetriebes. Des weiteren sollte der Lehrling sich bemühen, die für den Lehrberuf erforderlichen Kenntnisse zu erlernen, dienstliche Anweisungen sind zu befolgen. Bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung ist der Arbeitgeber umgehend zu verständigen. Wenn man seinen Pflichten nicht nachkommt, kann es sogar passieren, dass man seine Lehrstelle verliert.
Mehr Informationen über die Rechte und Pflichten eines Lehrlings unter: www.lehrlingsportal.at/tipps-infos/die-lehre/rechte-und-pflichten
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