Kritik an Bgm. Schönherr
Widmungsstreit mündet in Aufsichtsbeschwerde

Das Gemeindeamt in Biberwier: Das Thema der Umwidmung ist hier schon lange ein Thema. | Foto: Reichel
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Das Bauprojekt eines deutschen Ehepaars in Biberwier stockt aufgrund von Widmungsproblemen. Das Verfahren zieht sich und führte jetzt zu einer Aufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Harald Schönherr.

BIBERWIER. Im Jahr 2018 erwarb ein deutsches Ehepaar "in Treu und Glauben" ein Baugrundstück in Biberwier, mit dem Ziel, ein Eigenheim zu schaffen. Doch der Traum bleibt bislang unerfüllt: Nach dem Kauf stellte sich heraus, dass das 970 Quadratmeter große Grundstück nicht einheitlich gewidmet ist. Während 932 Quadratmeter als Bauland ausgewiesen sind, befinden sich die verbleibenden Flächen im Freiland. Ohne eine sogenannte „parzellenscharfe Widmung“ ist eine Bebauung nicht möglich.

Langjährige Diskussionen

Das Ehepaar ging zunächst davon aus, dass die Klärung dieses Widmungsproblems ein reiner Formalakt ist. Doch die Realität sieht anders aus. Die Gemeinde Biberwier verlangt im Vorfeld der Umwidmung von den Grundstückseigentümern die Unterzeichnung eines Raumordnungsvertrags sowie weitere, sehr umfangreiche Zugeständnisse. 

Rechtsanwälte eingeschaltet

Das Ehepaar betraute daraufhin die Kitzbüheler Rechtsanwaltskanzlei Wendling-Gröderer mit der Vertretung ihrer Interessen. Über die Monate hinweg folgten viele Gespräche und Treffen, die aber zu keiner Einigung führten.
Rechtsanwalt Matthias Gröderer sieht in den Forderungen der Gemeinde gesetzwidrige Bestimmungen, die teilweise gegen den Konsumentenschutz sowie die guten Sitten verstoßen. Außerdem sei vieles, was die Gemeinde verlangt, ohnehin durch geltende Gesetze geregelt. Die wolle das Ehepaar einhalten, dazu gehöre auch, dass kein Freizeitwohnsitz geplant ist.
In einem Schreiben vom 13. September 2024 teilte Gröderer dem Bürgermeister daher mit, dass der Vertrag in seiner vorliegenden Form inakzeptabel sei, da er weit über das Ziel der parzellenscharfen Widmung hinausgehe. 

Ein anderer Fall sorgt für Verstimmung

Besonders brisant: Nur wenige Tage nach Gröderers Schreiben, am 17. September 2024, wurde in Biberwier ein ähnlicher Antrag auf eine parzellenscharfe Widmung vom Gemeinderat einstimmig bewilligt, ohne Raumordnungsvertrag. 

Aufsichtsbeschwerde eingebracht

Rechtsanwalt Gröderer wandte sich daraufhin am 15. November erneut an die Gemeinde und forderte Gleichbehandlung für seine Mandanten. Nachdem Bgm. Schönherr nicht reagierte, wurde die Aufsichtsbeschwerde eingebracht.
„Es ist eine ungute Situation, das Vorgehen der Gemeinde ist für uns aber nicht nachvollziehbar,“ erklärt der Kitzbüheler Rechtsanwalt. Die Beschwerdeführer sehen eine Verletzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung und werfen dem Bürgermeister vor, sie aus unsachlichen Gründen zu diskriminieren. Außerdem wird kritisiert, dass der Gemeinderat bislang nicht mit der Angelegenheit befasst wurde.
"Hätte das Grundstück unserer Mandanten eine einheitliche (parzellenscharfe) Widmung, könnten unsere Mandanten jederzeit ein der Tiroler Bauordnung 2022 konformes Baugesuch einreichen, welches sodann auch zu bewilligen wäre", halten die Kitzbüheler Rechtsanwälte in ihrem Schreiben an die Gemeinde fest.

Bürgermeister verteidigt Vorgehen

Harald Schönherr steht der Beschwerde gelassen gegenüber, in der Angelegenheit sieht er die Gemeinde im Recht. Er betont, dass der Raumordnungsvertrag notwendig sei, um einen Freizeitwohnsitz von vorneherein rechtssicher zu verhindern. 
Der Vergleich mit der kürzlich genehmigten „parzellenscharfen Widmung“ in einem anderen Fall geht aus Schönherrs Sicht ins Leer: Es habe sich um einen Grundzukauf zu einem langjährig bebauten Grundstück einer einheimischen Familie gehandelt. Die Sorge vor einem Freizeitwohnsitz stelle sich hier nicht.

Die Behörde ist am Zug

Nun liegt die Entscheidung bei der Bezirkshauptmannschaft Reutte. Diese wurde aufgefordert, das Vorgehen der Gemeinde zu prüfen und für rechtswidrig zu erklären.
Ausgang - ungewiss: „Wir wissen nicht, was herauskommt, denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Umwidmung“, erklärt RA Gröderer. Das deutsche Ehepaar hofft auf ein für sie positives Ergebnis.
Bgm. Schönherr vertraut wiederum darauf, dass die Bestrebungen der Gemeinde, Freizeitwohnsitze von vorneherein zu verhindern, Erfolg haben. Der Raumordnungsvertrag und weitere erhobene Forderungen sind für ihn daher von zentraler Bedeutung.

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