Feststellungklage
Gemeinde Höfen klagt die Reuttener Seilbahnen
HÖFEN (rei). Dunkle Wolken ziehen derzeit über den Hahnenkamm. Die Stimmung zwischen den Reuttener Seilbahnen und der Gemeinde Höfen ist am Tiefpunkt angelangt. Höfen hat eine Klage gegen den Bahnbetreiber am Höfener Hausberg eingebracht.
Die gute Nachricht vorweg: Der Skibetrieb am Hahnenkamm in Höfen wird diesen Winter reibungslos vonstatten gehen, entsprechende Schneelage natürlich vorausgesetzt. Weder die Reuttener Seilbahnen noch die Gemeinde Höfen planen, das Skivergnügen in irgendeiner Weise einzuschränken.
Gemeinde klagt die Liftgesellschaft
Damit hat es sich aber auch schon, was die Gemeinsamkeiten der beiden Parteien und die guten Nachrichten anlangt. Vergangenen Montag fasste der Höfener Gemeinderat einstimmig den Beschluss, eine Feststellungsklage gegen die Reuttener Seilbahnen, vertreten durch Geschäftsführer und Eigentümer Peter Gerber, einzubringen.
Unmut auf beiden Seiten
"Es reicht!", schäumt Bürgermeister Vinzenz Knapp.
"Ich hab langsam genug. Ich muss mein Geld ja nicht am Hahnenkamm investieren!", formuliert wiederum Peter Gerber seinen Unmut.
Die Hintergründe
Worum geht es? Um sehr viel! Höfen will vom Gericht klären lassen, ob alte Verträge, welche das Überfahrtsrecht auf den Pisten ermöglichten, noch gültig sind. Die Gemeinde sagt nein. Bekommt sie in dieser Ansicht Recht, ist es vorbei mit dem Skivergnügen am Hahnenkamm - außer ein neues Vertragswerk wird unterzeichnet. Peter Gerber sieht das anders. Er geht davon aus, dass die alten Verträge sehr wohl Gültigkeit haben, und das Nutzungsrecht damit aufrecht ist.
Es ist eine lange Debatte, die hinter diesen Streitigkeiten steht. Einer der Kernpunkte war, dass die Reuttener Seilbahnen am Hahnenkamm selbst ein Restaurant betreiben. Andere Hütten am Berg werden als Konkurrenz gesehen. Diese zu unterstützen liegt Gerber nicht unbedingt nahe, was er auch nicht abstreitet. Die Gemeinde wünscht sich hingegen ein Miteinander am Berg.
Liftbetreiber lehnt neuen Vertrag ab
Das sei grundsätzlich nicht abzulehnen, erklärt Gerber, jedoch dränge die Gemeinde auf einen neuen Nutzungsvertrag, der auch Punkte enthalte, die er nie unterschreiben werde. Dazu gehöre ein mehrere Meter breiter Korridor hin zur Cillyhütte, den man den Seilbahnen vorschreiben wolle. Der sei nicht akzeptabel.
40 Punkte sollen laut Gerber im neuen Vertragswerk geregelt werden. Darunter auch, wie man mit Tourengehern, Wanderern usw. umzugehen habe. "Das geht alles gar nicht!", befindet der Seilbahnunternehmer. Er möchte frei entscheiden können.
Eine lange Geschichte
Dass überhaupt über einen neuen Vertrag hinsichtlich der Nutzung der Grundflächen im Bereich des Skigebietes diskutiert wird, hängt damit zusammen, dass die Reuttener Seilbahnen mit der jährlichen finanziellen Abgeltung für die Überfahrtsrechte in Verzug gekommen waren. 12.000 Euro sind dafür an die Gemeindegutsagrargemeinschaft, und damit im Grunde an die Gemeinde, pro Jahr zu zahlen.
Aber die Zahlung traf am Konto nicht ein. Das war Ende 2017. Es folgten Mahnungen, dann ein erster und etwas später ein zweiter Rechtsanwaltsbrief. "Darin haben wir darauf hingewiesen, dass das Überfahrtsrecht erlischt, wenn nicht gezahlt wird", erzählt Bgm. Knapp. Eine Nachfrist wurde gesetzt. Umsonst. Das Geld kam in der vorgegebenen Zeit nicht.
Für die Gemeinde war damit klar, dass die alten Verträge ihre Gültigkeit verloren haben. "Die Seilbahnen haben kein Recht mehr, die Pisten zu benützen", ist Knapp überzeugt.
Also erarbeitete man einen neuen Vertrag, der mehr regelt, als der bisherige. Für Peter Gerber ist all das nicht nachvollziehbar. Schließlich habe man ja gezahlt, vielleicht auch mit etwas Verzögerung.
Aber die Gemeinde gehöre eindeutig zu den großen Nutznießern, seien die Steuerleistungen der Reuttener Seilbahnen doch nicht unerheblich.
Gericht muss für Klarheit sorgen
Mit dem neuen Vertragswerk kann sich Gerber in keinster Weise anfreunden. So gesehen findet er es jetzt gar nicht einmal so schlecht, wenn nun ein Gericht klärt, wer im Recht ist. Sollte er, Gerber, das sein, so will er am alten Vertrag feshalten.
Doch egal, wie das Gerichtsurteil ausgeht, eines steht für Gerber außer Frage: "Hier gibt es nur Verlierer!" Und er erklärt auch warum. Er hätte bereits Pläne für eine Erweiterung der Beschneiung und einen neuen Lift im Bereich des Almkopfs. Auch mit der alten Bergstation muss bis Ende 2020 etwas passieren. All das habe er nun hintangestellt. "Ich muss mein Geld ja nicht unbedingt in Höfen investieren", stellt er seinerseit die Rute ins Fenster, und ergänzt: "Dann ziehen wir uns halt zurück!"
Weitere Zusammenarbeit ist schwierig
Es sei nur mehr schwer denkbar, mit der Gemeinde zusammenzuarbeiten. Speziell mit Bürgermeister Vinzenz Knapp, ebenso aber auch mit dem Gemeinderat, der ja einstimmig dafür war, Gerber zu klagen.
Auch Vinzenz Knapp lässt im Bezirksblätter-Gespräch durchklingen, dass er eine weitere Zusammenarbeit mit Seilbahner Peter Gerber für schwierig hält. "So etwas ist mir noch nie untergekommen!" Ihm gehe es um das Miteinander am Berg. "Grundsätzlich bin ich ja froh, dass wir einen Liftbetreiber haben. Aber es muss halt funktionieren." Und eben das sei nicht der Fall.
"Die Gemeinde soll mir ein Angebot machen!"
Peter Gerber
Verkauf wäre für Gerber denkbar
Jetzt ist das Gericht am Wort. Bis ein Urteil vorliegt, könnte aber noch einige Zeit vergehen. Unklar ist, was bis dahin passiert, und vor allem, wie es nach dem Richterspruch weitergeht, egal wie dieser aussieht. "Die Gemeinde soll mir ein Angebot machen", wirft Gerber eine neue Variante ins Spiel. Wenn der Preis passt, wäre auch ein Verkauf für ihn denkbar.
Ob die Gemeinde "zuschlagen" würde, wäre wohl zu klären. Dass Gemeinden kleine Lifte führen, die so genannten "Bürgermeisterlifte", ist nicht ungewöhnlich. In Höfen ist dies auch beim Schollenwiesenlift der Fall. Die Reuttener Seilbahnen sind aber ein ganz anderes Kaliber. Ausschließen kann man derzeit aber wohl gar nichts in dieser verzwickten Angelegenheit.
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