Landesgericht
Polizist stellte NS-Propaganda ins Netz
ZENTRALRAUM NÖ (ip). „Horch, was kommt von draußen rein… Hausbesuche vom Fachmann seit 1933“, postete ein 53-jähriger Polizeibeamter aus dem NÖ Zentralraum unter einem Bild, auf dem Wehrmachtssoldaten ein Gebäude stürmten, auf Facebook und machte es damit mehreren hundert Personen zugängig.
Wiederholt aufgefallen
Kein einmaliger Ausrutscher, wie der St. Pöltner Staatsanwalt Patrick Hinterleitner weiß. Er sah in einem Geschworenenprozess den Tatbestand des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz jedenfalls erfüllt und wartete mit mehreren Postings des Angeklagten auf, mit denen er seit 2013 nicht nur zwei Berufskollegen beglückte. Seine Aktivitäten konzentrierten sich dabei auf die Weihnachtszeit, wo er unter anderem Weihnachtssendungen aus dem Radio wählte, die Nationalsozialisten 1942 mit entsprechender Propaganda der Bevölkerung unterjubelten.
Sentimentale Gefühle für die SS
Er habe zu Weihnachten immer an seinen Großvater gedacht, der bei der Waffen SS als Unteroffizier tätig gewesen sei. Die Aussage, dass diese Einheit für ihn eine „ganz normale“ wäre, provozierte den Richter zur Aufklärung. Demnach wurde diese Einheit 1946 zur Verbrecherorganisation erklärt. Bekannt war sie auch für die besondere Härte und Grausamkeit gegen die Zivilbevölkerung und habe sich als Wachpersonal in Konzentrationslagern der Nazis intensiv an der Massenvernichtung von Menschen beteiligt. Dass er davon noch nie gehört habe, nahm Herr Rat dem Beschuldigten nicht ab.
Neben heroisierender Fotomontagen marschierender Soldaten der Waffen-SS, fand unter anderem auch das „Daumen-Hoch-Symbol“ den Weg in sein Netz, wobei er einige Darstellungen vor dem Hintergrund seines Berufes als „Witz“ gesehen habe und er keinerlei Bezug zum Nationalsozialismus herstellen wollte, wie sich der Angeklagte bereits bei einem früheren, mittlerweile eingestellten Verfahren verantwortete.
Manipulative Verharmlosung
Laut Hinterleitner habe er mit seinen Aktivitäten den Nationalsozialismus, vor allem die Waffen-SS positiv dargestellt und damit deren Maßnahmen propagiert. Die damit verbundene Veröffentlichung werde zumindest in Österreich mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet.
Während Verteidiger Werner Tomanek auf die überwiegend humoristische Art der Beiträge verwies und ein T-Shirt präsentierte, das die Spezialeinheit WEGA in Aktion zeigt, meinte der vorsitzende Richter, dass auch parodierende, verharmlosende Darstellungen Menschen manipulieren können und man sich der Tragweite solcher Äußerungen bewusst sein müsse.
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten weitgehend schuldig. Mit einer Bewährungsstrafe von zwölf Monaten bleiben ihm aber gerade noch berufliche Konsequenzen erspart. Hinterleitner gab vorerst keine Erklärung ab, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.
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