"Hilfe, die Steuerreform tritt in Kraft"

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ST. JOHANN/GROSSARL (ap). Die Unsicherheit bezüglich der Steuerreform, die ab 2016 in Kraft tritt, ist vielerorts groß. Die Immobilien-Experten Hans Maurer und Markus Heigl mit Wirtschaftberatung Wallner - Steuerberater Peter Moser und Notariat Heinrich Kobler erklärten in prägnanten Worten die Konsequenzen und Auswirkungen der Steuerreform für Eigentümer, Käufer, Verkäufer, Vermieter oder Übergeber einer Immobilie. „Die vielen Änderungen bei der Grunderwerbsteuer, bei der Immobilien-Ertragsteuer (Immo-ESt.), bei den Abschreibungen und möglichen Verteuerungen bei Schenkung oder Erbschaft von Immobilien waren die brennendsten Themen des Abends“, erklärten die Immobilen-Experten vom Büro RE/MAX Spirit in St. Johann.

Immo-Markt im Bezirk gewachsen

Immobilien-Experte Hans Maurer beleuchtete auch den aktuellen Immobilienmarkt in Österreich, in Salzburg und im Bezirk St.Johann. Im ersten Halbjahr 2015 wechselten im Bezirk St.Johann im Pongau 203 Wohnungen mit einem Durchschnittspreis von € 154.12,00. 47 Einfamilienhäuser im Bezirk kosteten im Schnitt € 289.285,00. Die Preise für Wohnungen sind im Vorjahr um 7,9% gefallen. Die Einfamilienhauspreise haben um 20,6% zugelegt. Die Datenbasis für den RE/MAX ImmoSpiegel kommt aus allen Kaufverträgen des Amtlichen Grundbuchs der letzten fünf Jahre.

Die Auswirkungen der Steuerreform und Auswege

Besonders gespannt wurden die geplanten Änderungen bei der Grunderwerbsteuer und der Immobilien-Ertragsteuer aufgenommen: Die Immo-ESt soll dem Vernehmen nach von 25% auf 30% steigen. „Bei der Grunderwerbsteuer wird die Berechnungsbasis umgestellt, vom 3-fachen Einheitswert zum Verkehrswert. Damit kann eine Verbilligung für Objekte unter 250.000,- erfolgen. Für Objekte mit einem höheren Verkehrswert wird’s wahrscheinlich teurer. Im Einzelfall, je nachdem wie hoch der konkrete Einheitswert und der konkrete Verkehrswert der Liegenschaft sind, ist das zu überprüfen“, erklärten Hans Maurer und Markus Heigl.
Leider soll das auch für Schenkungen und Erbschaften unter Angehörigen kommen und damit eine Art Erbschaftsteuer darstellen. Auch Ideen dazu wurden aufgezeigt: Eine Schenkung, solange der günstigere Steuertarif noch gilt, mit Wohn- und Fruchtgenussrecht und Veräußerungsverbot für die Nachfolger. Eine andere Überlegung ist ein Verkauf noch zum alten, günstigeren Steuertarif und dann eine einfache Erbschaft in Form von Geld. Für beides benötigt man aber eine gesicherte Wertermittlung – womit sich der Kreis zum Thema Marktsituation und Immobilienwert schließt.

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