Leserbrief aus Pfarrwerfen
Wem gehört die Straße?

Der Leserbrief erreichte uns von Gemeindevertreterin Dr.in Sumeeta Hasenbichler. | Foto: BB Archiv
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In meiner Funktion als Gemeindevertretungsmitglied erlebe ich immer wieder, dass verkehrsberuhigende und fußgänger- und radfahrerfreundliche Maßnahmen wenig Unterstützung erhalten. So wird ein dringend benötigter Zebrastreifen an der stark befahrenen Werfenwenger-Landesstraße entlang dem M-Preis in Pfarrwerfen und dem neuen Dienstleistungszentrum (Eco-Point) mit dem Argument abgelehnt, dass statistisch die meisten Unfälle auf den Zebrastreifen passieren würden. Man solle lieber die Kinder dazu erziehen, beim Queren der Straße aufzupassen. Tatsache ist, aufgrund des starken und unübersichtlichen Verkehrs, ist es ein lebensgefährliches Unterfangen, diese Straße, auch ein wichtiger Schulweg – überhaupt zu überqueren. Ein Rollstuhlfahrer, der mit der S-Bahn anreist, muss oft sehr lang warten, bis er überhaupt die Straße überqueren kann, um den Physiotherapeuten im neuen Eco-Point zu erreichen. Eine Verkehrszählung ergab eine geringe Frequenz der Fußgänger/innen. Diesen Umstand kann ich dadurch erklären, dass nur wenige Mutige sich trauen, hier zu Fuß zu gehen und auch in unserem Fall, die Kinder zum Physiotherapeuten mit dem Auto fahren. Eine Querungshilfe soll erst nach 2 Jahren kommen.

Ich frage mich allerdings, was für ein Signal senden wir an die Bevölkerung? Bitte fahr mit dem Auto, weil zu Fuß gehen lebensgefährlich ist. Obwohl man weiß, dass Bewegung im Alltag die beste Prophylaxe gegen viele Zivilisationskrankheiten ist. Und das zusätzlich in Zeiten des Klimawandels! Dabei schmücken im Gemeindeamt Zertifikate der Gesunden, Energieeffizienten und Familien- und Kinderfreundlichen Gemeinde die Wände.

Zweifelsohne wurden viele sinnvolle Maßnahmen in Pfarrwerfen umgesetzt, die auch diese Zertifikate rechtfertigen. Allerdings stört mich die Denkweise, die Kinder oder die Fußgänger müssen aufpassen, der Autofahrer hingegen nicht. Dabei muss der Autofahrer laut der Straßenverkehrsordnung 1961, Paragraph 3, Abschnitt 2 für Kinder bremsen und ihnen das Queren der Straße ermöglichen. Laut einem ZIB-Bericht ist diese Regelung nur 15% der Autofahrer/innen bekannt!

Wir brauchen jetzt mehr Schutzwege. Jeder Tag mehr, ist ein Tag, an dem Menschenleben mutwillig gefährdet werden.

Leserbrief von
Dr.in Sumeeta Hasenbichler
5452 Pfarrwerfen

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