Balkon, Garten und Terrasse: Worauf man beim Grillen in Wien achten sollte

Fühlt sich der Nachbar durch Lärm oder Rauch gestört? Einige Regeln helfen, Streit zu vermeiden. | Foto: Pixabay
  • Fühlt sich der Nachbar durch Lärm oder Rauch gestört? Einige Regeln helfen, Streit zu vermeiden.
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  • hochgeladen von Elisabeth Schwenter

WIEN. Ob am Balkon oder auf der Terrasse, im Garten oder auf der Donauinsel: Beim Grillen müssen einige Regeln beachtet werden, um es sich mit den Nachbarn möglichst nicht zu verscherzen. Je nach Wohnumgebung gibt es Einschränkungen, wann, wo oder wie oft man grillen darf – zum Beispiel bei der Frage, was etwa am geliebten Balkon erlaubt ist.

Hier hilft ein Blick in den Mietvertrag: Grundsätzlich ist auf Terrassen oder am Balkon das Grillen erlaubt. Sowohl bei Miet- als auch bei Eigentumswohnungen muss aber darauf geachtet werden, was den lieben Nachbarn zumutbar ist. Wer also seine Nachbarschaft regelmäßig in den Nebelschwaden seiner – sicherlich großartigen – Grillkünste verschwinden lässt, muss damit rechnen, dass der Vermieter bei der nächsten Grillparty vor der Tür steht – und nicht, um mitzuschlemmen.

Einen Unterschied macht jedoch das Stockwerk, denn Grillen am Balkon oder im Dachgeschoß ist wahrscheinlich kein Problem. Hier zieht der Rauch nach oben ab. Bewohner niederer Stockwerke sollten jedoch Rücksicht nehmen. Wer seine Grillambitionen vorher mit den Nachbarn bespricht, sollte Probleme vermeiden können. Im eigenen Garten darf natürlich nach Herzenslust gegrillt werden. Allerdings sind nur Kohle und Gas als Brennmaterialien erlaubt. Offene Feuerstellen und das Verbrennen von Abfällen ist verboten. Und dann sollte natürlich noch darauf geachtet werden, dass man die Nachbarschaft mit seiner Grillparty-Playlist nicht zu sehr quält.

Wenn der Nachbar klingelt

Fühlt sich der Nachbar regelmäßig gestört und kann die Lärm- oder Rauchbelästigung nachweisen, wird man sich wohl bald ein anderes Hobby suchen müssen. Denn in diesem Fall gibt es einen Unterlassungsanspruch. Rauch oder Geruch, der von einem anderen Grundstück ausgeht, kann untersagt werden - wenn die Belästigung das gewöhnliche Mittelmaß übersteigt. Gelegentliches (ca. einmal pro Woche), fachgerechtes Grillen mit einem handelsüblichen Grill ist in den meisten Gegenden ortsüblich und kein Problem. Wer häufiger grillen möchte, wohnt im besten Fall neben einem Grillplatz oder weit von den nächsten Nachbarn entfernt.

Ran an den Grill in der Wildnis der Stadt

In Wien gibt es öffentliche Grillplätze, die im Internet auf www.wien.gv.at aufgelistet sind. In Penzing kann etwa im Auhof-Retentionsbecken gegrillt werden. Zur Vermeidung übermäßiger Rauchentwicklung darf auf den Wiener Grillplätzen nur mit Holzkohle, Holzbriketts und mitgebrachtem trockenen Holz gegrillt werden. Es darf kein Holz aus dem Wald verwendet werden und im Wald selbst darf natürlich auch kein Feuer gemacht werden.

Wer sich also den Stress mit Nachbarn und gesetzlichen Regelungen nicht antun will, kann einen der zahlreichen öffentlichen Grillplätze der Stadt benutzen. Die schlechte Nachricht vorweg: Bis Mitte September sind auf der Donauinsel meist nur noch unter der Woche Grillplätze frei. Aber auch abseits der Insel kann gegrillt werden – ohne Reservierung. Hier gilt das Motto: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Öffentliche Grillplätze

  •  Am Donaukanal, Alberner Hafenzufahrtsstraße, Nähe Margetinstraße (11. Bezirk), Erreichbarkeit: Linien 76A und 79B bis Margetinstraße 
  • Auhof-Retentionsbecken, Erreichbarkeit: Linien 50A und 50B (Badgasse, sieben Minuten Fußweg)
  • Steinbruchwiese im Ottakringer Wald (16. Bezirk), Erreichbarkeit: Linien 46A und 46B (Feuerwache Steinhof, fünf Minuten Fußmarsch) 
  • Rohrerbadwiese bei der Exelbergstraße (17. Bezirk), Erreichbarkeit: Linie 243 (Rohrerhüttenweg, fünf Minuten Fußweg) 
  • Krapfenwaldgasse an der Höhenstraße (19. Bezirk), beim Krapfenwaldlbad, Erreichbarkeit: Linie 38A (Krapfenwaldgasse, sechs Minuten Fußweg)
  • Draschepark, Ecke Triester Straße/Sterngasse (23. Bezirk), Erreichbarkeit: Badner Bahn (Station "Inzersdorf Lokalbahn"), 16A, 66A (Sterngasse)

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