Corona-Virus
Der dritte Lockdown startet und das gilt ab sofort
Seit heute, dem 26. Dezember 2020 um 00 Uhr gelten wieder dir verschärften Maßnahmen zur Eindämmung des Coronaviruses.
Die Maßnahmen im Überblick
Lockdown vom 26.12. bis 18.01.: Der dritte Lockdown wird am Stefanitag in Kraft treten und endet am 18. Jänner - nutzen darf man die Angebote allerdings nur, wenn man negativ getestet wurde.
Freitesten: Am Wochenende zwischen dem 15. und 17. Jänner werden wieder Massentests durchgeführt. Wer daran teilnimmt und negativ getestet wird, darf ab dem 18. Jänner wieder raus - wer sich nicht testen lässt, darf bis zum 24. Jänner Handel, Kultur, Gastronomie etc. nicht nutzen.
Ausgangsbeschränkungen: Die Ausgangsbeschränkungen werden wieder auf den ganzen Tag ausgeweitet.
Handel und Dienstleister: Neben dem Handel müssen auch alle Dienstleister wieder schließen. Dazu zählen unter anderem Friseure und Masseure. Auch Shoppingcenter werden wieder geschlossen. Wie bereits in den beiden Lockdowns zuvor sollen nur Supermärkte, Banken, Apotheken und Post, etc. offen haben dürfen.
Museen und Zoos: Auch Museen und Zoos müssen wieder schließen.
Schulen: Die Schulen sollten bislang - wie bereits berichtet - so oder so erst am 11. Jänner 2021 wieder öffnen, bis zum 15. Jänner sollen sie nun im Distance Learning betrieben werden. Ab dem 18. Jänner wieder normal geöffnet - für alle mit negativem Test.
Gastro und Hotels: Gastronomie und Hotellerie dürfen ebenfalls am 18. Jänner wieder öffnen.
Massentests: Zwischen dem 15. und 17. Jänner finden wieder Massentests statt - die Teilnahme daran ist Voraussetzung, dass man die ab 18. Jänner geöffneten Handelsbetriebe, Gastronomie, etc. nutzen darf.
Regelmäßige Tests: Ebenfalls mit dem 18. Jänner werden bestimmte Berufsgruppen regelmäßig - wöchentlich - getestet. Darunter fallen:
LehrerInnen und ElementarpädagogInnen
Friseure und körpernahe Dienstleistungen
Gastronomie – Personal mit Kundenkontakt
Handel – nur wenn direkter Kundenkontakt
Verkehr – alle Personen mit Fahrgastkontakt, auch Buslenker
Gesundheitsbereich: alle Berufe mit regelmäßigen Patientenkontakt
Alten- und Pflegeheime: Testung zweimal pro Woche (bereits jetzt geregelt)
Bauwirtschaft - bevorzugt wäre betriebliche Ebene
Quelle: puls 24
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