Oberwart
SPÖ, FPÖ und Grüne fordern Transparenz bei Abfallbehandlungsbeitrag
OBERWART (ms). In einer gemeinsamen Pressekonferenz erneuerten Ewald Hasler, Barbara Benkö-Neudecker und Maria Racz die Kritik am Vorgehen der ÖVP beim Abfallbehandlungsbeitrag in Oberwart.
"Am 17. Mai 2018 erfolgte der Mehrheitsbeschluss gegen die Stimmen der Opposition, am 1. Juli 2018 trat die Verordnung in Kraft, die vielleicht verfassungswidrig ist. Wir haben mehrmals ein Zurück an den Start gefordert und dreimal die Hände ausgestreckt. Zuletz bei der Gemeinderatssitzung. FPÖ-Stadtrat Benedek stellte den Antrag Punkt 7 herunterzunehmen, da die Unterlagen zu spät gekommen sind. Die ÖVP lehnte dies ab. Daraufhin sahen wir uns gezwungen geschlossen die Sitzung zu verlassen. Vorwürfe, dass wichtige Beschlüsse so nicht gemacht werden konnten, nehmen wir zur Kenntnis. Das Zeichen war notwendig und wir hoffen nun auf ein besseres Miteinander", erklärt SPÖ-Stadtrat Hasler, der den Auszug "nicht als Inszenierung" sieht.
Gemeinde oder Gemeinderat
"Wir haben eher das Gefühl, dass über uns drüber gefahren wird. Die Frage, wer Adressat des Schreibens vom Verfassungsgerichtshof zur Causa ist, ist für uns nach wie vor nicht geklärt - ob nämlich die Stadtgemeinde oder der Gemeinderat. Im zweiten Fall haben wir Recht auf Stellungnahme, alles andere wäre gesetzwidrig", so Hasler.
"Wir sind schon lange enttäuscht, da es immer wieder vorkommt, dass Unterlagen zu spät oder kurzfristig zur Einsicht aufliegen. So kann es nicht weitergehen, denn wir arbeiten für die Oberwarter Bevölkerung. Vieles ist nicht in Ordnung. Wenn Unterlagen zu spät kommen, ist der Punkt herunterzunehmen. Das hätte der Bürgermeister selbst machen sollen."
Heikles Thema
So sieht es auch Maria Racz: "Bgm. Rosner wusste, dass dies ein heikles Thema ist. Deshalb ist sein Vorgehen kaum nachvollziehbar. Wir haben das Recht, uns die Unterlagen zeitgerecht anzuschauen, um uns entsprechend vorzubereiten. Das war wieder einmal nicht der Fall. Wir können nur Arbeiten im Sinne der Leute, wenn wir Informationen erhalten. Für uns war es der letzte Tropfen der das Fass zum Überlaufen brachte. Darum haben wir die Sitzung verlassen."
Unverständnis bei Rosner
Für Bgm. Georg Rosner ist die Kritik unverständlich: "Ich hätte das Schreiben bei der Sitzung vorgelesen, doch sie sind zuvor ausgezogen. Es handelt sich um einen Verwaltungsakt. Die Stellungnahme unseres Anwalts an den Verfassungsgerichtshof hätte am 1.10. rausgehen sollen, jetzt wird das erst Ende Oktober der Fall sein. Natürlich ist es bitter, wenn das Schreiben trotz mehrmaligem Urgieren erst am Tag der Sitzung eintraf, aber die Reaktion war überzogen."
Der Bürgermeister weiter: "Wir haben die Verordnung im Vorjahr laut Mustervorlage des Landes beschlossen. Es gab Beschwerden und so ging diese an den Landesverwaltungsgerichtshof. Dieser hat den Akt an den VfGH weitergeleitet. Nun wurden wir zu einer Stellungnahme aufgefordert. Entscheidet der VfGH nun, dass Fehler in der Verordnung sind, wird diese aufgehoben und neugemacht, befindet dieser die Verordnung in Ordnung, bleibt sie in Kraft. Das bleibt abzuwarten. Das Schreiben unseres Anwalts wird jedenfalls Thema bei der nächsten Gemeinderatssitzung sein."
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