Südburgenland
Vier Jahre Gefängnis für Vergewaltigung und Körperverletzung
Vergewaltigung, Körperverletzungen und Morddrohungen gegen mehrere seiner Lebensgefährtinnen warf die Staatsanwaltschaft dem Vater zweier Kinder vor. Wie berichtet soll der Südburgenländer eine Geliebte sogar mit dem Kopf ins WC gesteckt und dabei zweimal die Spülung betätigt haben. Den „Unschuldsbeteuerungen“ des Mannes glaubte der Schöffensenat nicht.
SÜDBURGENLAND. Aufhorchen ließ der Österreicher, Ende 30, gleich zu Beginn des fortgesetzten Prozesses: „Ich möchte etwas richtigstellen!“, um dann zu erklären, dass ihm „allgemein alles sehr leidtut, was passiert ist!“ War man geneigt, an ein reumütiges Geständnis zu denken, folgte kurz darauf die Ernüchterung: „Aber nur die Watschn, die Streitereien, das Geschubse. Denn der Rest stimmt nicht. Da bin ich unschuldig!“
Kopf im Klo
Richterin Doris Halper-Praunias hakte nach: „Was ist mit den konkreten Vorwürfen vom 5. Februar 2024? Haben Sie all das Ihrer damaligen Lebensgefährtin angetan? Da geht es laut Anklage unter anderem um Haare reißen, Faustschläge ins Gesicht, dem zu Boden werfen, Verbrennungen am Oberarm durch eine Zigarette. Auch sollen Sie den Kopf Ihrer Freundin ins WC gesteckt und zweimal die Spülung betätigt haben!“
Vergewaltigung
Erstaunlich die Antwort des Beschuldigten: „Es war Notwehr. Ich habe mich gewehrt. Aber bei dem Streit war viel Alkohol im Spiel. Nüchtern wäre gar nichts gewesen. So gab es nur einen Schlag ins Gesicht. Aber ich habe nicht ihren Kopf ins Klo getunkt!“ Punkto Vergewaltigung seiner damaligen Geliebten während eines Wellness-Ausfluges im Südburgenland meinte der Mann: „Wir hatten Sex. Das gebe ich … niemals habe ich Sex erzwungen!“
Dann wurde eine schriftliche Stellungnahme des Opfers verlesen. Darin hieß es, dass ihr Geld angeboten worden sei, so sie die Anzeige zurückziehe. Persönlich aussagen wollte die Frau auf Empfehlung von Ärzten aber nicht, da sie laut Befund nach wie vor mit psychischen Problemen zu kämpfen habe. Ausgelöst durch die Beziehung zum Angeklagten. Wie etwa posttraumatische Verhaltens- und Belastungsstörungen. Zudem leide sie an Pseudo-Halluzinationen, in dem sie immer wieder die Stimme des Beschuldigten höre.
Polizisten als Zeugen
Ehe es im Saal 8 des Landesgerichtes Eisenstadt zum Abspielen der bereits vor Monaten videoaufgezeichneten Befragung im Rahmen einer kontradiktorischen Einvernahme durch eine Richterin kam, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zuvor bestätigten noch zwei Polizisten, dass das Opfer beim Eintreffen der Beamten ängstlich war und zahlreiche Verletzungen am ganzen Körper aufgewiesen hat. Das belegten die Zeugen durch amtliche Lichtbilder.
Über Stiegen gestoßen
Eine vorherige Ex-Lebensgefährtin schilderte dann noch unter Tränen, dass sie vom Angeklagten mit dem Umbringen bedroht worden sei, er ihr das Handy zertrümmert und sie anschließend im 1. Stock über die Stiegen gestoßen hat. Auch hätte es Beschimpfungen, Watschen, Verletzungen … gegeben.
Vier Jahre Gefängnis
Nach mehrstündiger Verhandlung fällte der Schöffensenat am Nachmittag sein Urteil: Schuldig in allen Anklagepunkten. Vier Jahre Gefängnis. Dem Opfer, vertreten durch Rechtsanwältin Andrea Posch, muss der Südburgenländer 3.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Der Spruch ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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