Zeuge von der Polizei vorgeführt
Leugnen nützte 18-jährigem Oberwarter Drogendealer nichts

Trotz hartnäckigem Leugnen eines Dealers, der in Oberwart Cannabis an jugendliche Abnehmer verkauft haben soll, verdonnerte ihn die Richterin zu einer bedingten Haftstrafe. | Foto: Pixabay
  • Trotz hartnäckigem Leugnen eines Dealers, der in Oberwart Cannabis an jugendliche Abnehmer verkauft haben soll, verdonnerte ihn die Richterin zu einer bedingten Haftstrafe.
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Lügen bis der Arzt kommt. So in etwa das Motto eines 18-jährigen Drogendealers aus Oberwart. Obwohl ihn jugendliche Abnehmer eindeutig als Cannabis-Verkäufer identifizierten, blieb der Täter bei seiner felsenfesten Behauptung: „Die Burschen kenne ich nicht. Ich habe die noch nie gesehen. Auch habe ich noch nie Suchtgift verkauft.“ Schön, wenn man selbst davon überzeugt ist, auch wenn einem sonst niemand glaubt. Wie die Richterin. Sie verdonnerte ihn zu einer Haftstrafe mit Bewährungshelfer.

OBERWART. Waren es beim ersten Prozess im Landesgericht Eisenstadt, vor rund zwei Wochen, eine kurze Hose und ein T-Shirt, so erschien der Angeklagte nunmehr in einem T-Shirt und einer langen, buntgestreiften Trainingshose. Passend zu seiner saloppen Kleidung auch diesmal sein teils pampiges Auftreten vor Gericht. Verneinend weiterhin seine Verantwortung. „War ich nicht. Habe ich nicht. Kenne ich nicht!“ Blieb bei: „Keine Ahnung, warum mich diese unbekannten Personen belasten. Ich habe keine Drogen erworben. Ich habe keine Drogen verkauft!“

Zeuge hatte Gerichtstermin verschlafen

Die Verhandlung Mitte Juli musste vertagt werden, weil - wie berichtet - die zwei geladenen Zeugen nicht gekommen sind. Übrigens beide selbst Angeklagte in eigenen Drogen-Prozessen. War es bei dem einen die Nichtzustellung der Vorladung, rechtfertigte der andere sein unentschuldigtes Fernbleiben mit: „Ich habe verschlafen!“ Dafür gab es eine 200 Euro Geldbuße. Zudem ordnete die Richterin an, dass der Jugendliche heute von der Polizei vorgeführt wird.

Vorführung des 15-jährigen durch Polizisten

Der 15-jährige Zeuge, diesmal pünktlich in Begleitung von Polizisten erschienen, wurde per Video-Konferenz aus dem BG Oberwart zugeschaltet. Identifizierte bei der heutigen Fortsetzungs-Verhandlung sofort den Angeklagten als seinen Dealer. „Ich habe bei ihm rund 10 - 15 Mal Cannabis gekauft. Insgesamt zwischen 20 und 60 Gramm. Dafür habe ich pro Gramm 10 Euro bezahlt!“ „Sind sie sicher, dass der Beschuldigte der Verkäufer ist? Er behauptet nämlich, sie nicht zu kennen?“ „Ja. Eindeutig. Wenn er sagt, er kennt mich nicht, dann ist das eine Lüge.“

Drogen-Kauf-Termine per Snapchat

„Wie haben sie die Drogen erworben?“, wollte die Richterin wissen. „Wir haben uns per Snapchat einen Termin vereinbart. Meistens vor einer Diskothek bzw. Bar in Oberwart. Verpackt war es in einem Plastiksackerl oder aber in Alu-Folie!“ Befragt, was er dazu sagt, erklärte der Täter ungeniert und neuerlich: „Ich kenne diese Person nicht!“ Das gleiche „Spiel“ auch beim zweiten Zeugen, einem 16-jährigen Abnehmer von Cannabis, der ihn ebenfalls zweifelsfrei als seinen Dealer entlarvte. Kurz und bündig die Botschaft des Beschuldigten: „Auch den Burschen kenne ich nicht. Keine Ahnung, wer das ist!“

Statt Geständnis: "Ich kenne die alle nicht!"

Da änderte auch die Aussage eines Kriminalbeamten nichts, der erklärte, dass die Polizei im Rahmen von Vernehmungen im Zusammenhang mit Drogendelikten auf den Namen des Angeklagten gekommen ist. Und zwar als Dealer. Als die Richterin nochmals versuchte, dem Angeklagten, ob erdrückender Beweise, ein Geständnis nahezulegen und dies als Milderungsgrund bei der Urteilsfindung gelten würde, zögerte der 18-jährige Oberwarter keine Sekunde um neuerlich klarzulegen: „Ich habe nichts verkauft. Ich kenne die alle nicht!“

Haftstrafe und Bewährungshelfer

Da der Beschuldigte bereits im Alter von 14 Jahren gerichtliche Drogen-Vormerkungen erhalten hat und die Aussagen der heutigen Zeugen mehr als glaubhaft waren, sprach die Vorsitzende den Täter schuldig. 3 Monate bedingt auf 3 Jahre. Parallel dazu wurde er zur Zusammenarbeit mit einem Bewährungshelfer verdonnert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Abschließend fragte die Richterin, ob er alles verstanden hat. Worauf der Angeklagte erwiderte: „Ich habe keine Drogen verkauft. Ich kenne die alle nicht!“

Vorführbefehl in Oberwart . Drogen-Dealer mimte den Ahnungslosen - Jugendliche Zeugen kamen nicht

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