Haft und Geldstrafe
Hunderte Cannabis-Pflanzen in zwei Plantagen

Aus der U-Haft zum Drogen-Prozess vorgeführt. Nach dem Urteil war der Dealer ein freier Mann, da er die Gefängniszeit bereits abgesessen hatte. | Foto: Gernot Heigl
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Ein Drogendealer erntete von seinen rund 350 Indoor-Pflanzen insgesamt elf Kilo Cannabis und verkaufte den „Stoff“ auch auf Festivals. Kurz nach seinem Prozess stand ein weiterer „erfolgreicher Plantagen-Betreiber“ vor Gericht, der zehn Kilo Marihuana für den Eigenkonsum angebaut hatte. Das Kuriose daran: Beide Dealer waren mehr oder weniger Nachbarn, ohne voneinander zu wissen …

BEZIRK OBERPULLENDORF. So entpuppte sich bei zwei Drogenprozessen im Landesgericht Eisenstadt eine Ortschaft im Bezirk Oberpullendorf als Hotspot für den Cannabis-Anbau. Denn die beiden Plantagen waren Luftlinie gerademal zwei Kilometer voneinander entfernt.

Im ersten Verfahren musste sich ein Burgenländer verantworten, Mitte 30, ledig, arbeitslos, der im Rahmen seiner künftigen Berufswahl erklärte: „Ich hätte demnächst beim Bundesheer anfangen sollen, aber das hat sich wohl erübrigt. Ich sitze ja schon seit fünf Monaten in U-Haft!“

Der Burgenländer bekannte sich schuldig, das Cannabis auch auf Festivals verkauft zu haben. | Foto: Gernot Heigl
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Mit Fäusten gegen Polizisten

Nicht ganz ohne Grund, denn bei einer Hausdurchsuchung fanden Kriminalisten verkaufsfertige Drogen, eine funktionstüchtige Indoor-Plantage und umfangreiches Aufzucht-Equipement. In das Gebäude kamen die Polizisten aber nicht ohne Probleme, denn der überraschte Drogendealer stellte sich ihnen mit geballten Fäusten in Kampfpose entgegen und leistete Widerstand gegen die Staatsgewalt.

„Warum haben sie das gemacht?“, fragte die Vorsitzende im Saal 7. „Bei uns in der Gegend wurde mehrmals eingebrochen. Deshalb hatte ich Angst, immerhin hatten die Männer Waffen!“ „Aber die Kriminalbeamten hatten Westen mit der Aufschrift Polizei an!“ „Na ja, da habe ich wohl falsch reagiert, weil ich panisch war!“ „Bekennen sie sich schuldig?“ Kurz und knapp folgte: „Jawohl!“

Drogenverkauf bei Festivals

„Sind sie auch zu Anbau und Verkauf von Cannabis geständig?“ Zackig zurückkam: „Jawohl!“ So gestand der Mann, von 2017 bis zu seiner Verhaftung im September 2024 zweimal jährlich Marihuana geerntet zu haben. Mit einer Gesamtmenge von anfangs zwölf, dann doch nur zehn Kilo. Den Stoff habe er unter anderem bei diversen Festivals verkauft, in geringen Mengen selbst konsumiert und fallweise auch Kokain geschnupft.

"Weil ich blöd war"

Die Drogen wurden produziert, „weil mir fad war und weil ich blöd war!“ Ergänzt durch die Richterin: „Und weil sie durch den Verkaufsgewinn ihren Hauskredit bedient haben, also zum Schuldenabbau!“ Da folgte statt des sonst üblichen „Jawohl!“ nur ein Achselzucken.

Nach einem generellen „Es tut mir leid!“ des Angeklagten akzeptierte er das Urteil: 15 Monate Gefängnis, davon zehn bedingt nachgesehen mit einer Probezeit von drei Jahren. Die errechnete Gewinnsumme aus den Drogengeschäften – laut Richterin waren es 11 Kilo – von insgesamt 45.000 Euro ist als Strafe zu bezahlen.

Der beschuldigte Pensionist (2.v.l.) im Gespräch mit seinem Anwalt (re). | Foto: Gernot Heigl
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Pensionist als "Gärtner"

Ein Pensionist, Mitte 60, musste sich im zweiten Drogenprozess wegen knapp zehn Kilo geernteter Cannabis-Blüten verantworten, die er innerhalb von zwei Jahren aus dutzenden Pflanzen gewonnen hatte. Voll geständig erklärte der Mittelburgenländer: „Ich habe das Haschisch angebaut, weil ich schwere Depressionen hatte und die Medikamente nicht wirkten. Im Gegensatz zum Cannabis, das hat mir psychisch gutgetan!“

Reumütig geständig zeigte sich der Mittelburgenländer (2.v.l.) und kam mit einer bedingten Haftstrafe davon. | Foto: Gernot Heigl
  • Reumütig geständig zeigte sich der Mittelburgenländer (2.v.l.) und kam mit einer bedingten Haftstrafe davon.
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Cannabis statt Medikamente

Und weiter: „Natürlich wusste ich, dass das verboten ist. Da war ich auf einer falschen Spur im Leben. Allerdings habe ich den Stoff ausschließlich für mich verwendet, also nichts verkauft oder weitergegeben. Jetzt bin ich clean. Weil nach der Hausdurchsuchung habe ich den Wink vom Leben verstanden und konzentriere mich nun auf gesunde Ernährung und Sport!“

Urteil: 15 Monate bedingte Haft mit einer dreijährigen Probezeit. Der Angeklagte nahm den Gerichtsspruch an und verzichtete auf Rechtsmittel.

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