Heftiger Verkehr im Wald

- Der Hochstand und das Auto am Waldweg sind in unseren Breiten recht beliebte Outdoor-Sexplatzerl.
- Foto: RAXmedia
- hochgeladen von wilfried scherzer
BEZIRK NEUNKIRCHEN (bs). Versteckte Plätze für amouröse Treffen gibt es viele. Autos und Hochstände sind beliebte Sexplatzerl.
So ein verstecktes Platzerl hatten auch Johanna (65) aus Neunkirchen und ihr späterer Ehemann. Die Neunkirchnerin erinnert sich: "Ich war damals blutjung, als ich meinem Mann auf dem Busparkplatz begegnete. Er war mir zuerst eher unsymphatisch, aber wie das Schicksal es so wollte, verliebten wir uns dennoch heftig. Mein erstes Mal war natürlich in einem Auto, seinem Auto - wo denn sonst? Und es war nicht nur einmal. Das Platzerl gefiel uns so gut, war so schön versteckt und wir ungestört. Wir fuhren immer auf denselben Waldweg. Heute ist unser romantischer Waldweg längst unter der Semmering-Schnellstraße begraben.“
Liebe auf dem Hochstand
Am Land ist es auch heute noch ja relativ einfach, versteckte Plätze für amouröse Abenteuer zu finden, obwohl inzwischen viele Verbotstafeln die Wege zu den romantischen Lichtungen pflastern. Doch ist im Falle des Falles ein Fahrverbotsschild ohnehin das Letzte, das ein Pärchen am Verkehren hindern könnte. "Schranken sind blöd", weiß Karoline aus dem Pittental. Die 44-Jährige erinnert sich an 'beschrankte Freuden': "Vollmond wars und mein Freund wollte mit mir ins Grüne fahren. Die Straße hinter Hochegg, die Abzweigung in den Wald, alles wie geplant ... und dann war der neue Schranken. Franz wäre fast mit seinem Wagen reingekracht. Ein Hochstand mit Blick hinunter nach Feistritz war dann lange unser Liebesplatzerl, nicht nur zum Vollmond."
Der einen Freud ist der anderen Neid
Sex im öffentlichen Raum, aber auch schon etwas heftiges Knutschen kann den Verliebten Zoff und Zortes einbringen. Wenn sich andere, aus welchen Gründen auch immer, gestört fühlen, können sie die Polizei rufen. Dem Pärchen kann dann wegen seiner "Ordnungswidrigkeit" ein Brieferl samt Zahlungsbefehl von den zuständigen Behörden ins Postkastl flattern. : "Da liegt kein strafrechtlicher Tatbestand vor. Fühlt sich wer gestört und ruft die Polizei, dann kann es eine Organstrafverfügung geben", skizziert Helmut Bruckmüller vom Bezirksgericht in Neunkirchen, "Strafrechtlich relevant wird es, wenn Exhibitionismus im Spiel ist. Aber das ist eine Männerdomäne. Mir ist in meinen 36 Jahren bei der Justiz kein einziger Fall einer exhibitionistischen Frau untergekommen."


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