Mariahilfer Straße: Infos zum Halten in der Begegnungszone

- Wo darf man eigentlich auf der Mariahilfer Straße halten? Und wie lange? Und in welcher Richtung? Darüber wird jetzt offensiv vom 6. und 7. Bezirk informiert.
- Foto: BV6
- hochgeladen von Theresa Aigner
Die Bezirksvorsteher von Neubau und Mariahilf starten eine Info-Kampagne für Anrainer der Mahü, um zu klären, wo und wie man halten darf.
MARIAHILF/NEUBAU. Die Bezirksvorsteher des 6. und 7. Bezirks starten eine Informationskampagne zum Thema "Halten in der Begegnungszone". Konkret geht es um den Abschnitt der Mariahilfer Straße zwischen Stumper- und Andreasgasse sowie zwischen Getreidemarkt und Kirchengasse. Deshalb werden an 2.500 Anrainer Briefe verschickt, in denen die Rahmenbedingungen erklärt werden. Warum? "Als Bezirksvorsteher ist es uns wichtig, dass die neue Mariahilfer Straße für alle gut funktioniert", erklären Markus Rumelhart (SPÖ) und Thomas Blimlinger (Grüne).
Erlaubt ist, rund um die Uhr zehn Minuten mit dem Auto zu halten. Ein dauerhaftes Parken ist auf der gesamten Mariahilfer Straße nicht gestattet. In der barrierefreien Begegnungszone trennen längliche Pflastersteine die Fahrbahn und den Gehsteigbereich. Das Halten für Ladetätigkeiten ist nur am Rand des Fahrbahnbereichs gestattet. Der Gehsteigbereich ist den Fußgängern vorbehalten. In der Begegnungszone darf das Fahrzeug in Fahrtrichtung am jeweils rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Dafür braucht der Autolenker ein Parkpickerl für den 6. oder 7. Bezirk oder einen kostenlosen violetten Parkschein.
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